Gebäudeversicherung 



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... SCHÜTZEN SIE IHR TRAUMHAUS!

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Die Fakten, die Sie kennen müssen

in mehr als 2,2 Mio

Gebäude-Schadenfällen leisteten die Versicherer im Jahr 2020.

Gebäude-

und Hausrat-Versicherung sichern komplett unterschiedliche Bereiche ab - beides ist mehr als empfehlenswert.

zu wenige Gebäude

sind gegen die Elementargefahren (Überschwemmung, Schneedruck, Rückstau,...) versichert.

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Woher weiß ich welchen Gebäudewert ich versichern sollte?


Um vollständig versichert zu sein und im Schadenfall die angemessene Leistung zu erhalten, ist es das A&O die richtige Versicherungssumme festzulegen. Dazu sollte man den Gebäudewert ermitteln.

Wie dies funktioniert finden Sie hier kurz erklärt.

LEISTUNGSBAUSTEINE

Die Gebäudeversicherung auf einen Blick

Die Gebäudeversicherung auf einen Blick

Feuer

Brandschäden inklusive Folgeschäden durch Rauch und/oder Ruß.

Blitzschlag/Explosion

Schäden durch direkten Blitzeinschlag, Explosion oder Implosion.

Überspannung

Überspannungsschäden an technischen Geräten durch Gewitter/Blitzeinschläge.

Feuer

Brandschäden inklusive Folgeschäden durch Rauch und/oder Ruß.

Blitzschlag/Explosion

Schäden durch direkten Blitzeinschlag, Explosion oder Implosion.

Überspannung

Überspannungsschäden an technischen Geräten durch Gewitter/Blitzeinschläge.

Feuer

Brandschäden inklusive Folgeschäden durch Rauch und/oder Ruß.

Blitzschlag/Explosion

Schäden durch direkten Blitzeinschlag, Explosion oder Implosion.

Überspannung

Überspannungsschäden an technischen Geräten durch Gewitter/Blitzeinschläge.

Leitungswasser

Schäden durch Leitungs-/Abwasser, z.B. Rohrbrüche, geplatzte Schläuche.

Sturm/Hagel

Hagelschäden und Sturmschäden, die ab Windstärke 8 (ca. 62 - 74 kmh) verursacht werden.

Leitungswasser

Schäden durch Leitungs-/Abwasser, z.B. Rohrbrüche, geplatzte Schläuche.

Sturm/Hagel

Hagelschäden und Sturmschäden, die ab Windstärke 8 (ca. 62 - 74 kmh) verursacht werden.

Glasbruch

Bruch (auch Sprung, Riss) von Glas- und Kunststoffscheiben, außer von Hohlglas wie z.B. Lampen, Vasen, Trinkgläser,...

Elementar

Schäden, die durch z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Schneedruck,... entstehen.

unbenannte Gefahren

Schäden, die in keinen der anderen versicherten Bereiche fallen, unvorhersehbar eintreten und nicht explizit als "ausgeschlossen" gelten.

Glasbruch

Bruch (auch Sprung, Riss) von Glas- und Kunststoffscheiben, außer von Hohlglas wie z.B. Lampen, Vasen, Trinkgläser,...

Elementar

Schäden, die durch z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Schneedruck,... entstehen.

unbenannte Gefahren

Schäden, die in keinen der anderen versicherten Bereiche fallen, unvorhersehbar eintreten und nicht explizit als "ausgeschlossen" gelten.

Glasbruch

Bruch (auch Sprung, Riss) von Glas- und Kunststoffscheiben, außer von Hohlglas wie z.B. Lampen, Vasen, Trinkgläser,...

Elementar

Schäden, die durch z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Schneedruck,... entstehen.

unbenannte Gefahren

Schäden, die in keinen der anderen versicherten Bereiche fallen, unvorhersehbar eintreten und nicht explizit als "ausgeschlossen" gelten.

Die Gefahr Feuer sollte jede Gebäude-Versicherungspolice als Grundbaustein enthalten.

Diese Gefahren können je nach Wunsch versichert und ggf. unterschiedlich kombiniert werden.

Dies sind Zusatzbausteine, die zum Teil in Gebäudepolicen enthalten sind bzw. "dazugebucht" werden können.




 Häufige Fragen

  • In welcher Form leistet die Gebäudeversicherung?

    Das kommt ganz auf die Art Ihrer Versicherung an.


    Beispiel: Es brennt.


    Die meisten Wohngebäude werden zum so genannten "gleitenden Neuwert" versichert.

    Wenn Ihr Haus durch den Brand völlig zerstört wird, möchten Sie es wahrscheinlich wieder aufbauen. Um ein Wohnhaus neu zu errichten ist heute eine deutlich höhere Summe nötig als noch vor 10 Jahren. Und in 5 Jahren wird diese Summe voraussichtlich noch höher sein als heute. Das heißt, Ihre Versicherungssumme muss stetig angepasst werden, damit Ihr Haus immer zum Neuwert versichert und nicht unterversichert ist. Dies funktioniert mit dem "gleitenden Neuwert".


    Nebengebäude wie z.B. Scheunen werden oft zum "Zeitwert" versichert. Hierbei wird eine konkrete Summe festgelegt, die als versichert gilt. Somit wird hier der zum Schadeneintritt noch vorhandene Wert des Gebäudes ausbezahlt.

  • Welche zusätzlichen Kosten sind versichert?

    Der wohl wichtigste Punkt, der versichert sein sollte sind die Aufräum-/Abbruch-/Bewegungskosten.


    Beispiel: Es brennt. Ihr Wohnhaus brennt komplett ab.

    Ein nicht unerheblicher Kostenblock ist hierbei z.B. der Abbruch der übriggebliebenen Elemente und die Entsorgung dieser.

    In den neueren Versicherungspolicen ist dies wie folgt gelöst:

    Die Versicherungssumme die für Ihr Gebäude festgelegt ist, wird doppelt versichert und gilt somit einmal für das Gebäude selbst und einmal für diese o.g. anfallenden Zusatzkosten.

    Wenn Ihr Wohnhaus z.B. mit 500.000 € versichert ist, dann stehen 500.000 € zum Wiederaufbau des Wohnhauses zur Verfügung und nochmal 500.000 € um die o.g. sonstigen Kosten zu decken.

  • Warum wird meine Gebäudeversicherung jährlich teurer?

    Ganz einfach: weil die Baukosten steigen.


    Beispiel: Es brennt.


    Die meisten Wohngebäude werden zum so genannten "gleitenden Neuwert" versichert.

    Wenn Ihr Haus durch den Brand völlig zerstört wird, möchten Sie es wahrscheinlich wieder aufbauen. Um ein Wohnhaus neu zu errichten ist heute eine deutlich höhere Summe nötig als noch vor 10 Jahren. Und in 5 Jahren wird diese Summe voraussichtlich noch höher sein als heute. Das heißt, Ihre Versicherungssumme muss stetig angepasst werden, damit Ihr Haus immer zum Neuwert versichert und nie unterversichert ist. Das hat natürlich gleichzeitig zur Folge, dass die Versicherungsbeiträge angehoben werden.

  • Was bedeutet "Unterversicherungsverzicht"?

    Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme entspricht der maximalen Entschädigung im Totalschadenfall. Daher sollte die Versicherungssumme auch dem tatsächlichen Wert Ihres Wohngebäudes inklusive aller Nebengebäude (z.B. Garage) entsprechen. Ist der tatsächliche Wert des Gebäudes jedoch größer als die vereinbarte Versicherungssumme, spricht man von einer Unterversicherung. Diese Unterversicherung wird dann im Schadenfall entsprechend anteilig auf die Schadenzahlung angerechnet.



    Ein Beispiel hierzu: Die Versicherungssumme wurde mit 200.000 Euro vereinbart. Der tatsächliche Neuwert des Gebäudes beträgt 400.000 Euro. Die Versicherungssumme beträgt also nur die Hälfte der eigentlich benötigten Versicherungssumme. Damit wird auch jeder Schaden nur zur Hälfte erstattet. Ein Schaden in Höhe von 15.000 Euro wird also nur mit 7.500 Euro erstattet.



    Um die Folgen dieser "Fehleinschätzung der Versicherungssumme" zu vermeiden, kann mit dem Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Dann verzichtet der Versicherer auf die Prüfung der Höhe der Unterversicherung.

  • Sind Nebengebäude wie Scheunen oder Mülltonnenhäuschen und Grundstücksbestandteile wie Zäune auch mitversichert?

    In den allermeisten Fällen sind Nebengebäude und sonstige Grundstücksbestandteile nicht automatisch mitversichert, sondern bedürfen 1. gesonderter Nennung und 2. fällt hierfür ein zusätzlicher Beitrag an.

    Sämtliche zusätzlichen Gebäude (Garagen, Carports, Scheunen, Ställe, Mülltonnenhäuschen,...) und sonstige Grundstücksbestandteile (Zäune, Mauern, Fahnenmasten, ...) bedürfen vorheriger Abklärung mit dem Versicherer bzw. expliziter Mitversicherung.

  • Wie sind Zu- und Ableitungsrohre versichert?

    Hierzu gibt es die verschiedensten Regelungen:


    - Zu- und Ableitungsrohre im Gebäude

    - Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück

    - Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und außerhalb des Grundstücks


    ... und für alle Bereiche gibt es verschiedene, mitversicherte €-Werte.

    Je nach Alter des Tarifs/Bedingungswerks sind die Bereiche auch teilweise überhaupt nicht mitversichert.

  • Ist die Absicherung von Elementarschäden notwendig?

    Der Bereich Elementar beinhaltet Schäden durch Naturgefahren (z.B. Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch,...).


    Sie können über den folgenden Link sehen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Schadens im Bereich Überschwemmung bzw. Starkregen an ihrem Wohnort ist:

    https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/hochwassercheck


    Bei der Entscheidung spielen selbstverständlich auch weitere Umstände eine Rolle,

    liegt z.B. Ihr Wohnhaus nahe an einem Waldgebiet oder haben Sie einige eigene Bäume auf Ihrem Grundstück, ist im Winter mit höherer Wahrscheinlichkeit mit Schäden durch Schneedruck zu rechnen.


    Grundsätzlich gilt jedoch -treffen kann es jeden.

    Die Entscheidung, ob diese Risiken abgesichert werden, obliegt jedem Hauseigentümer persönlich.


 Was ist im Schadenfall zu beachten?

Schaden melden

Melden Sie den Schaden unverzüglich an den Versicherer.

Teile aufbewahren

Bewahren Sie beschädigte Teile auf solange der Schadenfall nicht vollständig abgeschlossen ist.

benötigte Unterlagen vorlegen

Halten Sie die Anschaffungsrechnung der beschädigten Teile bereit, diese fordern die meisten Versicherer als "Eigentumsnachweis" an.

Kostenvoranschlag/Gutachter

Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und reichen Sie diesen zur Prüfung beim Versicherer ein. Je nach Schadenhöhe kann es sinnvoll sein, vorab mit dem Versicherer zu klären ob eventuell ein Gutachter hinzugezogen wird.

vorherige Klärung aller Schritte

Lassen Sie keine Reparaturen durchführen und unternehmen Sie auch sonst keine Schritte, ohne vorheriger Klärung mit bzw. Freigabe von dem Versicherer!!!

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?