Risikolebensversicherung 



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Die Fakten, die Sie kennen müssen

beitragsrelevant

sind Beginn, Versicherungssumme, Vertragslaufzeit, Beruf, Geburtsdatum, Raucherstatus, Gesundheitsangaben

es gibt 3

Möglichkeiten, wie die Versicherungssumme über die Laufzeit gestaltet werden kann.

bei Hausbau/-kauf

gibt es Tarife mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung.

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Wofür brauche ich eine Risikolebensversicherung?


Damit Ihre Hinterbliebenen nicht mit finanziellen Sorgen belastet werden, wie z.B. Lebenshaltungskosten, Kreditverpflichtungen, ... sollten Sie mit einer Risikolebensversicherung die Existenz Ihres Ehe-/Lebenspartners und/oder Kinder absichern.

IHRE MÖGLICHKEITEN

Die Risikolebensversicherung auf einen Blick

Die Risikolebensversicherung auf einen Blick

konstant

Bei dieser Variante bleibt die vereinbarte Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit gleich.

linear fallend

Hierbei fällt die Versicherungssumme über die Laufzeit stetig um einen festen Betrag.

annuitätisch fallend

Die Versicherungssumme  ist hierbei mit einem Darlehen verbunden bzw. auf ein Darlehen exakt abgestimmt und fällt im gleichen Umfang wie die verbleibende Kredithöhe.




 Häufige Fragen

  • Können mehrere Personen in einem Vertrag versichert sein?

    Ja, einige Versicherer bieten die Möglichkeit, mehrere Personen in einem Vertrag zu versichern.

    Die hierbei gängigste Variante ist die gegenseitige Absicherung von Ehe-/Lebenspartnern.

  • Wie versichert man am besten Ehepartner?

    Für die gegenseitige Absicherung von Ehepartnern gibt es folgende Möglichkeiten:

     

    - mit 2 Einzelvertägen.

    Der Mann versichert sich und seine Frau ist die bezugsberechtigte Person im Todesfall. Die Frau versichert sich und hinterlegt ihren Mann als bezugsberechtigte Person im Todesfall.

    Vertrag 1:

    Versicherungsnehmer: Mann

    versicherte Person: Mann

    Bezugsberechtige/r: Frau

    Vertrag 2:

    Versicherungsnehmer: Frau

    versicherte Person: Frau

    Bezugsberechtigte/r: Mann

    NACHTEIL: Diese Auszahlung unterliegt der Erbschaftssteuer. Man beachte hierbei den Steuerfreibetrag.


    - als "Überkreuz"-Modell.

    Dabei versichert der Mann seine Frau und die Frau ihren Mann.

    Vertrag 1:

    Versicherungsnehmer: Mann

    versicherte Person: Frau

    Bezugsberechtigte/r: Mann

    Vertrag 2:

    Versicherungsnehmer: Frau

    versicherte Person: Mann

    Bezugsberechtigte/r: Frau

    VORTEIL: Der Vorteil ist hierbei, dass die Versteuerung entfällt, da der Bezugsberechtigte aus "seinem eigenen Vertrag" eine Leistung erhält.


    - "verbundene Risikolebensversicherung".

    Hierbei besteht lediglich ein Vertrag. Beide Partner sind Versicherungsnehmer und beide Partner sind versicherte Personen. Wenn einer der Partner verstirbt, erhält der hinterbliebene Partner die versicherte Leistung aus dem Vertrag:

    Vertrag 1:

    Versicherungsnehmer: beide

    versicherte Person: beide

    Bezugsberechtigte/r: beide

    VORTEIL: Der Beitrag ist günstiger als bei den beiden o.g. Varianten, denn sobald einer der Partner verstirbt, endet der Vertrag automatisch. Das heißt die Versicherungssumme kommt definitiv nur einmal zur Auszahlung.

    NACHTEIL: Die Hälfte des Auszahlungsbetrags muss versteuert werden, da er nur zur Hälfte dem überlebenden Partner aus eigenem Recht anfällt.

  • Wie hoch sollte meine Absicherungssumme sein?

    Grundsätzlich sollten mindestens 3 Bruttojahresgehälter als Versicherungssumme gewählt werden. Pro Kind sollten hierzu 50.000 € dazugerechnet werden. Sollten Kreditverpflichtungen bestehen, sollten auch die hier offenen Beträge addiert werden.

    In jedem Fall ist es ratsam, Ihren individuellen Absicherungsbedarf über den Bedarfsrechner zu ermitteln.

  • In welcher Form leistet die Risikolebensversicherung?

    Im Schadenfall wird eine einmalige Kapitalauszahlung geleistet, welche vom Kunden gewählt wurde.

 Was ist im Leistungsfall zu beachten?

1. Tod melden

Der Tod der versicherten Person muss unverzüglich an den Versicherer gemeldet werden. Fügen Sie der Meldung auch die Sterbeurkunde bei.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?