Berufsunfähigkeit 



Berufsunfähigkeit


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Die Fakten, die Sie kennen müssen

jeder 4.

wird bis zum Rentenalter berufsunfähig.

Psyche/Nerven

ist die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit.

ohne Arbeitskraft

und somit ohne Einkommen können Sie Ihren Lebensstandard nicht erhalten.

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Wann ist man eigentlich "berufsunfähig"?


Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls (ärztlich nachzuweisen), voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50% ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. In diesem Fall leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel in Form von monatlichen Rentenzahlungen.


Die BU-Versicherung auf einen Blick

WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN

Nachversicherung

Grundsätzlich kann eine Erhöhung der versicherten BU-Rente/-Leistung jederzeit erfolgen (zu beachten sind die je Versicherung individuell festgelegten maximalen Summen pro Erhöhung). Hierbei sind aktuelle Angaben zum Gesundheitszustand der versicherten Person zu machen, die entscheidend sind, ob die Erhöhung überhaupt möglich ist. Mit der Nachversicherungsgarantie ist eine Erhöhung zu bestimmten, lebensverändernden Ereignissen auch ohne Gesundheitsprüfung bis zu einer bestimmten Summe möglich, z.B. bei Hochzeit, Hausbau/-kauf, ...

Dynamik

Durch eine im Vertrag enthaltene Dynamik erhöhen sich der Beitrag und die versicherte Leistung jährlich gleichermaßen (unter anderem zum Ausgleich der Inflation oder zur stetigen Erhöhung des Versicherungsschutzes, wenn z.B. eine klassische Erhöhung aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich ist). Der dynamischen Erhöhung kann in der Regel zwei Mal hintereinander widersprochen werden (2 Zeiler mit Unterschrift an die Versicherung senden), beim dritten Mal sollte sie jedoch angenommen werden, da ansonsten die Möglichkeit der Dynamik für diesen Vertrag komplett erlischt.

Tarifbeitrag

Es wird i.d.R. ein Brutto- und ein Nettobeitrag (diese Begriffe haben nichts mit der Steuer zu tun). Der Bruttobeitrag ist der errechnete Beitrag (der so genannte "Tarifbeitrag" und der Nettobeitrag ist der tatsächliche Betrag, der abzüglich der Überschüsse letztendlich zu zahlen ist. Da Überschüsse für künftig nicht garantiert sind, kann der Nettobeitrag angehoben werden, wenn weniger oder keine Überschüsse erwirtschaftet werden - in der Regel ist hierbei der Bruttobeitrag dann die Obergrenze. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass eine möglichst geringe Spanne zwischen Netto- und Bruttobeitrag ist.

Nachversicherung

Grundsätzlich kann eine Erhöhung der versicherten BU-Rente/-Leistung jederzeit erfolgen (zu beachten sind die je Versicherung individuell festgelegten maximalen Summen pro Erhöhung). Hierbei sind aktuelle Angaben zum Gesundheitszustand der versicherten Person zu machen, die entscheidend sind, ob die Erhöhung überhaupt möglich ist. Mit der Nachversicherungsgarantie ist eine Erhöhung zu bestimmten, lebensverändernden Ereignissen auch ohne Gesundheitsprüfung bis zu einer bestimmten Summe möglich, z.B. bei Hochzeit, Hausbau/-kauf, ...

Dynamik

Durch eine im Vertrag enthaltene Dynamik erhöhen sich der Beitrag und die versicherte Leistung jährlich gleichermaßen (unter anderem zum Ausgleich der Inflation oder zur stetigen Erhöhung des Versicherungsschutzes, wenn z.B. eine klassische Erhöhung aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich ist). Der dynamischen Erhöhung kann in der Regel zwei Mal hintereinander widersprochen werden (2 Zeiler mit Unterschrift an die Versicherung senden), beim dritten Mal sollte sie jedoch angenommen werden, da ansonsten die Möglichkeit der Dynamik für diesen Vertrag komplett erlischt.

Tarifbeitrag

Es wird i.d.R. ein Brutto- und ein Nettobeitrag (diese Begriffe haben nichts mit der Steuer zu tun). Der Bruttobeitrag ist der errechnete Beitrag (der so genannte "Tarifbeitrag" und der Nettobeitrag ist der tatsächliche Betrag, der abzüglich der Überschüsse letztendlich zu zahlen ist. Da Überschüsse für künftig nicht garantiert sind, kann der Nettobeitrag angehoben werden, wenn weniger oder keine Überschüsse erwirtschaftet werden - in der Regel ist hierbei der Bruttobeitrag dann die Obergrenze. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass eine möglichst geringe Spanne zwischen Netto- und Bruttobeitrag ist.

Arbeitsunfähigkeits-Klausel

Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Hierbei muss ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % nachgewiesen werden. Die AU-Klausel verspricht bereits nach 6-monatiger ununterbrochener Krankschreibung auch ohne Nachweis eines BU-Grades eine monatliche Rente (auf meist zwischen 18 und 36 Monate befristet). Auch wenn die Bearbeitung bzw. tatsächliche BU-Prüfung dann länger dauert, erhalten Sie Ihre Leistung. Sollte sich herausstellen, dass bedingungsgemäß keine Berufsunfähigkeit vorliegt, muss die erhaltene Leistung nicht zurückgezahlt werden.

Infektionsschutz-Klausel

Je nach Beruf ist diese Klausel sehr sinnvoll und wichtig (z.B. Medizinberufe). Wenn Sie erkranken und aufgrund des Infektionsrisikos (Gefahr für Patienten) ein Berufsverbot vom zuständigen Amt erteilt bekommen, ist dies eigentlich kein Leistungsauslöser für eine BU. Mit dieser Klausel jedoch liegt eine Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn Sie aufgrund eines behördlich angeordneten Tätigkeitsverbots wegen Infektionsgefahr Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Oft enthalten die Bedingungen hier noch den Zusatz "für voraussichtlich länger als 6 Monate".

Teilzeit-Klausel

Mit der Teilzeitklausel gelten auch nach einem späteren Wechsel in Teilzeit dieselben Leistungsvoraussetzungen wie zuvor als Teilzeitkraft. Vereinfachtes Beispiel:

Sie schließen als Vollzeitkraft Ihre BU ab. Wenn Sie nun berusfunfähig werden, wird dies anhand dessen bewertet, ob Sie noch die Hälfte Ihrer Arbeitszeit arbeiten können (4 von 8 Stunden/Tag). Wenn Sie aber Mutter werden und danach nur noch Teilzeit arbeiten, dann wird ohne diese Klausel nach Ihrer Teilzeit-Arbeitszeit bewertet, also dürften Sie nur noch 2 von 4 Stunden am Tag arbeiten können, damit Sie als berufsunfähig gelten. Mit der Teilzeitklausel eben nicht, es wird als Teilzeit- genau so bewertet wie als Vollzeit-Kraft.

Nachversicherung

Grundsätzlich kann eine Erhöhung der versicherten BU-Rente/-Leistung jederzeit erfolgen (zu beachten sind die je Versicherung individuell festgelegten maximalen Summen pro Erhöhung). Hierbei sind aktuelle Angaben zum Gesundheitszustand der versicherten Person zu machen, die entscheidend sind, ob die Erhöhung überhaupt möglich ist. Mit der Nachversicherungsgarantie ist eine Erhöhung zu bestimmten, lebensverändernden Ereignissen auch ohne Gesundheitsprüfung bis zu einer bestimmten Summe möglich, z.B. bei Hochzeit, Hausbau/-kauf, ...

Dynamik

Durch eine im Vertrag enthaltene Dynamik erhöhen sich der Beitrag und die versicherte Leistung jährlich gleichermaßen (unter anderem zum Ausgleich der Inflation oder zur stetigen Erhöhung des Versicherungsschutzes, wenn z.B. eine klassische Erhöhung aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich ist). Der dynamischen Erhöhung kann in der Regel zwei Mal hintereinander widersprochen werden (2 Zeiler mit Unterschrift an die Versicherung senden), beim dritten Mal sollte sie jedoch angenommen werden, da ansonsten die Möglichkeit der Dynamik für diesen Vertrag komplett erlischt.

Tarifbeitrag

Es wird i.d.R. ein Brutto- und ein Nettobeitrag (diese Begriffe haben nichts mit der Steuer zu tun). Der Bruttobeitrag ist der errechnete Beitrag (der so genannte "Tarifbeitrag" und der Nettobeitrag ist der tatsächliche Betrag, der abzüglich der Überschüsse letztendlich zu zahlen ist. Da Überschüsse für künftig nicht garantiert sind, kann der Nettobeitrag angehoben werden, wenn weniger oder keine Überschüsse erwirtschaftet werden - in der Regel ist hierbei der Bruttobeitrag dann die Obergrenze. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass eine möglichst geringe Spanne zwischen Netto- und Bruttobeitrag ist.

Arbeitsunfähigkeits-Klausel

Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Hierbei muss ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % nachgewiesen werden. Die AU-Klausel verspricht bereits nach 6-monatiger ununterbrochener Krankschreibung auch ohne Nachweis eines BU-Grades eine monatliche Rente (auf meist zwischen 18 und 36 Monate befristet). Auch wenn die Bearbeitung bzw. tatsächliche BU-Prüfung dann länger dauert, erhalten Sie Ihre Leistung. Sollte sich herausstellen, dass bedingungsgemäß keine Berufsunfähigkeit vorliegt, muss die erhaltene Leistung nicht zurückgezahlt werden.

Infektionsschutz-Klausel

Je nach Beruf ist diese Klausel sehr sinnvoll und wichtig (z.B. Medizinberufe). Wenn Sie erkranken und aufgrund des Infektionsrisikos (Gefahr für Patienten) ein Berufsverbot vom zuständigen Amt erteilt bekommen, ist dies eigentlich kein Leistungsauslöser für eine BU. Mit dieser Klausel jedoch liegt eine Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn Sie aufgrund eines behördlich angeordneten Tätigkeitsverbots wegen Infektionsgefahr Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Oft enthalten die Bedingungen hier noch den Zusatz "für voraussichtlich länger als 6 Monate".

Teilzeit-Klausel

Mit der Teilzeitklausel gelten auch nach einem späteren Wechsel in Teilzeit dieselben Leistungsvoraussetzungen wie zuvor als Teilzeitkraft. Vereinfachtes Beispiel:

Sie schließen als Vollzeitkraft Ihre BU ab. Wenn Sie nun berusfunfähig werden, wird dies anhand dessen bewertet, ob Sie noch die Hälfte Ihrer Arbeitszeit arbeiten können (4 von 8 Stunden/Tag). Wenn Sie aber Mutter werden und danach nur noch Teilzeit arbeiten, dann wird ohne diese Klausel nach Ihrer Teilzeit-Arbeitszeit bewertet, also dürften Sie nur noch 2 von 4 Stunden am Tag arbeiten können, damit Sie als berufsunfähig gelten. Mit der Teilzeitklausel eben nicht, es wird als Teilzeit- genau so bewertet wie als Vollzeit-Kraft.

Diese Bereiche sind sehr wichtig und sollten in jeder BU-Versicherung mit berücksichtigt werden.

Auch über diese Bausteine sollten Sie nachdenken und je nach persönlichem Bedarf einschließen.




 Häufige Fragen

  • In welcher Form leistet die BU-Versicherung?

    Die Versicherungsleistung erfolgt als monatliche Rentenzahlung des Betrags den Sie in Ihrer Police versichert haben.

  • Was tun, wenn ich aufgrund meines Gesundheitszustandes keine BU-Absicherung abschließen kann?

    Bei Antragstellung sind ausführliche Angaben über den Gesundheitszustand zu machen.

    Je nach vorliegenden Erkrankungen,... kann es passieren, dass Versicherer bestimmte Bereiche des Körpers aus dem Versicherungsschutz ausschließen, einen Beitragszuschlag verlangen oder den Kunden überhaupt nicht versichern möchten.

    Es gibt Alternativen zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung, die zum Teil eine andere bzw. einfachere Gesundheitsprüfung bietet und somit eine Chance für eine Arbeitskraftabsicherung darstellt, z.B. Grundfähigkeitsversicherung.

  • Warum erhöht sich mein Beitrag jedes Jahr?

    Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es sinnvoll eine sogenannte Dynamik mit einzuschließen.

    Hierbei dynamisiert sich bzw. steigt der Beitrag und die versicherte Leistung im gleichen Maße etwas an um die Inflation (Wertverlust der Währung) auszugleichen und die versicherte Leistung aufrecht zu erhalten.

    In der Regel können Sie die Dynamik an zwei Jahren hintereinander ablehnen (2 Zeiler mit Unterschrift an den Versicherer senden) und müssten dann beim dritten Mal die Erhöhung annehmen. Ansonsten erlischt die Möglichkeit der Dynamik für die restliche Vertragslaufzeit komplett.

  • Kann ich meine versicherte BU-Leistung erhöhen?

    Grundsätzlich kann eine Erhöhung jederzeit erfolgen. (Hierbei gibt es je nach Versicherung unterschiedliche Regelungen, um welchen Betrag erhöht werden kann.) Allerdings sind bei jeder Erhöhung aktuelle Angaben zum Gesundheitszustand der versicherten Person zu machen. Je nachdem was eventuell gesundheitlich zwischen der ursprünglichen Antragstellung und dem Erhöhungsantrag vorgefallen ist, könnte eine Erhöhung überhaupt nicht oder wenn doch mit einem Beitragszuschlag erfolgen.


    Komplett ohne erneute Gesundheitsprüfung ist eine Erhöhung zu bestimmten, lebensverändernden Ereignissen möglich, z.B. Hochzeit, Hausbau/-kauf, ...


    Hierbei ist in der Regel folgende Frist zu beachten: Der Erhöhungsantrag muss innerhalb von 6 Monaten nach dem eingetretenen Ereignis beim Versicherer eingereicht werden.

  • Wann sollte ich für mein Kind eine BU-Versicherung abschließen?

    Wann sollte man eine "BU-Versicherung" abschließen?

    Grundsätzlich gilt: So früh wie möglich!

    1. Man wird nicht gesünder. Bei jedem BU-Antrag sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Je nach Antworten erfolgt entweder eine Normalannahme oder ein Beitragszuschlag oder ein Ausschluss bestimmter Körperteile/-bereiche. Je länger man mit dem Abschluss wartet, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit, dass man den Vertrag nicht zu normalen Bedingungen abschließen kann, weil im Laufe des Lebens Krankheiten, Verletzungen,... hinzukommen. Früher oder später sollte JEDER Mensch eine BU-Absicherung haben - deshalb lieber früher als später!


    2. Je höher das Eintrittsalter, desto höher der Beitrag. Das heißt je jünger man beim Abschluss des Vertrags ist desto günstiger sind die Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit.


    3. Die Berufsgruppe "Kind/Schüler" sollte man sich sichern! Unterschiedliche Berufe sind in unterschiedliche Risikogruppen unterteilt. Ein Maurer hat z.B. ein deutlich höheres Risiko berufsunfähig zu werden als ein Bürokaufmann und hat somit auch einen deutlich höheren Versicherungsbeitrag. I.d.R. wissen die Kinder zu Schulzeiten noch nicht welche berufliche Richtung sie einschlagen möchten - und selbst wenn, wissen Sie nicht wie für diesen Beruf die Risikogruppeneinstufung in der BU-Vesicherung ist. Versichert man sich als Schüler, KANN man einen später ergriffenen Beruf melden, sofern sich hierdurch ein günstigerer Beitrag ergibt, MUSS man aber nicht. Die Beiträge für den Beruf Schüler sind sehr günstig und man kann theoretisch ein Leben lang als "Schüler" BU-versichert sein und den dafür geltenden Beitrag zahlen - im Leistungsfall wird trotzdem immer nach dem aktuell ausgeübten Beruf geprüft - egal ob Maurer, Bürokaufmann, Architekt, KFZ-Mechatroniker, Altenpfleger,...

 Was ist im Leistungsfall zu beachten?

Fall melden

Melden Sie den Fall unverzüglich an den Versicherer.

Anwalt hinzuziehen

Grundsätzlich ist es sinnvoll zur Leistungsfallbegleitung einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

benötigte Unterlagen vorlegen

Erteilen Sie dem Versicherer die benötigten Einwilligungen zur Informationbeschaffung bzw. stellen Sie dem Versicherer sämtliche benötigte Unterlagen, Auskünfte, Formulare,... zur Verfügung.

Geduld haben

Eine BU-Leistungsfallbearbeitung zieht sich nicht selten über einen Zeitraum von 6 Monaten oder sogar länger. Haben Sie Verständnis für die Bearbeitungszeiten innerhalb der zuständigen Abteilung beim Versicherer.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?