Die Zahlen, die Sie kennen müssen
8 Millionen
Menschen jährlich erleiden in Deutschland einen Unfall.
70%
aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit - zu Hause oder beim Sport.
30%
aller Unfälle ereignen sich im Beruf.
Ein "Unfall" - was ist das eigentlich?
Der Begriff "Unfall" ist in den Versicherungsbedingungen klar definiert:
"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
LEISTUNGSBAUSTEINE
Die private Unfallversicherung auf einen Blick
Die Ermittlung der Versicherungsleistung
* Die Leistung der Unfallversicherung wird nach dem so genannten "Invaliditätsgrad" berechnet.
Jedes Körperteil hat einen zugeteilten "Wert" in %. Bei der Beurteilung, ob aus der Unfallversicherung eine Leistung ausbezahlt wird, bewertet ein Arzt den Grad der Funktionsunfähigkeit bzw. Beeinträchtigung des betroffenen Körperteils. Anteilig an der von Ihnen festgelegten Invaliditätssumme erhalten Sie dann eine Kapitalleistung.
Vereinfachtes Rechenbeispiel:
Invaliditätssumme 100.000 €
Funktionsunfähigkeit des rechten Beins zu 50%
%-Wert des Beins: 80%
Berechnung: 50% von 80% = 40%. 40% von 100.000 € = 40.000 € Versicherungsleistung

Häufige Fragen
Wie läuft ein Schadenfall ab?
Schaden melden
Melden Sie den Unfall unverzüglich an den Versicherer.
Unterlagen einreichen
Der Versicherer sendet Ihnen einen Schadenmeldebogen zu. Lassen Sie diesen dem Versicherer so schnell wie möglich vollständig ausgefüllt gemeinsam mit evtl. angeforderten bzw. vorhandenen Arztberichten zukommen - bei stationärem KH-Aufenthalt bitte auch die Aufenthaltsbescheinigung, sofern der Baustein "Krankenhaustagegeld" in Ihrem Vertrag mitversichert ist.
weitere Leistungsbereiche
Sofern Sie Rechnungen zu anderen Bereichen der Unfallversicherung vorliegen haben (z.B. Rettung, Bergung), senden Sie diese bitte zur Klärung und Leistungs/-Erstattungsprüfung an die Versicherung.
Bei weiteren versicherten Leistungen wie z.B. kosmetischen Operationen wenden Sie sich zur Abstimmung bitte direkt an die Versicherung.
Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Sachbearbeiters finden Sie rechts oben auf sämtlichen Schriftstücken zu diesem Schadenfall.
ärztliche Behandlung fortsetzen
Lassen Sie sich gemäß ärztlicher Anordnung/Empfehlung behandeln.
Invaliditätsansprüche anmelden
Melden Sie 12 Monate nach dem Unfall beim Versicherer Ihre Invaliditätsansprüche an, wenn Sie einen bleibenden Schaden davongetragen haben. Dies kann telefonisch oder schriftlich unter Angabe Ihrer Schadennummer erfolgen. Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Sachbearbeiters finden Sie rechts oben auf sämtlichen Schriftstücken zu diesem Schadenfall.
ärztliche Bescheinigung einholen
Der Versicherer wird Ihnen zeitnah ein Formular "ärztliches Zeugnis" zusenden, welches Sie bitte von Ihrem Arzt ausfüllen lassen und zum Versicherer zurücksenden. Hiermit bescheinigt der Arzt, ob/dass ein Invaliditätsgrad vorliegt.
Ermittlung der Versicherungsleistung
Bei eindeutiger Sachlage ermittelt der Versicherer nun die Ihnen zustehende Versicherungsleistung.
Sofern der Versicherer zur Ermittlung noch genauere/ergänzende Angaben benötigt, wird er ein medizinisches Gutachten beauftragen.
Versicherungsleistung
Sie erhalten - abhängig vom ermittelten Invaliditätsgrad und Ihrer versicherten Invaliditätsleistung - eine Kapitalauszahlung auf Ihr Konto.