Unfallversicherung 



Unfallversicherung 


... WEIL DAS LEBEN NICHT IN WATTE GEPACKT IST!

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Die Zahlen, die Sie kennen müssen

8 Millionen

Menschen jährlich erleiden in Deutschland einen Unfall.

70%

aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit - zu Hause oder beim Sport. 

30%

aller Unfälle ereignen sich im Beruf.

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Ein "Unfall" - was ist das eigentlich?


Der Begriff "Unfall" ist in den Versicherungsbedingungen klar definiert:

"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."

LEISTUNGSBAUSTEINE

Die private Unfallversicherung auf einen Blick

Invaliditätsleistung

Einmalige Kapitalauszahlung abhängig von der Schwere der Unfallfolgen und der vorher festgelegten Grundsumme.

Todesfallleistung

Verstirbt die versicherte Person innerhalb einer Frist (meist 1 Jahr) an den Unfallfolgen, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausbezahlt.

Bergungskosten

Kosten für Such-/Rettungs-/ Bergungsmaßnahmen sowie Transport ins Krankenhaus fallen in den Bereich "Bergungskosten".

Invaliditätsleistung

Einmalige Kapitalauszahlung abhängig von der Schwere der Unfallfolgen und der vorher festgelegten Grundsumme.

Todesfallleistung

Verstirbt die versicherte Person innerhalb einer Frist (meist 1 Jahr) an den Unfallfolgen, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausbezahlt.

Bergungskosten

Kosten für Such-/Rettungs-/ Bergungsmaßnahmen sowie Transport ins Krankenhaus fallen in den Bereich "Bergungskosten".

Unfallrente

Monatliche Unfall-Rentenzahlung in Höhe eines vorher festgelegten Betrages ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (i.d.R. 50%).

Krankenhaustagegeld

Festgelegter Tagessatz pro Tag, der unfallbedingt und medizinisch notwendig im KH verbracht werden muss.

kosmetische Operationen

Kosmetische Korrekturen infolge eines Unfalls , z.B. Entfernung entstellender Narben im Gesicht.

Unfallrente

Monatliche Unfall-Rentenzahlung in Höhe eines vorher festgelegten Betrages ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (i.d.R. 50%).

Krankenhaustagegeld

Festgelegter Tagessatz pro Tag, der unfallbedingt und medizinisch notwendig im KH verbracht werden muss.

kosmetische Operationen

Kosmetische Korrekturen infolge eines Unfalls , z.B. Entfernung entstellender Narben im Gesicht.

Dies sind die Grundbausteine einer Unfallversicherung und sollten in jedem Vertrag in ausreichender Höhe abgesichert werden.

Diese Bausteine können je nach Wunsch als Zusatzleistungen im Vertrag mitversichert werden.

Diese Leistungen sind in guten Unfall-Versicherungsverträgen automatisch in ausreichender Höhe enthalten ohne dass hierfür ein gesonderter Mehrbeitrag anfällt.


Die Ermittlung der Versicherungsleistung

* Die Leistung der Unfallversicherung wird nach dem so genannten "Invaliditätsgrad" berechnet.

Jedes Körperteil hat einen zugeteilten "Wert" in %. Bei der Beurteilung, ob aus der Unfallversicherung eine Leistung ausbezahlt wird, bewertet ein Arzt den Grad der Funktionsunfähigkeit bzw. Beeinträchtigung des betroffenen Körperteils. Anteilig an der von Ihnen festgelegten Invaliditätssumme erhalten Sie dann eine Kapitalleistung.


Vereinfachtes Rechenbeispiel:

Invaliditätssumme 100.000 €

Funktionsunfähigkeit des rechten Beins zu 50%

%-Wert des Beins: 80%

Berechnung: 50% von 80% = 40%. 40% von 100.000 € = 40.000 € Versicherungsleistung




 Häufige Fragen

  • In welcher Form leistet die private Unfallversicherung?

    Je nachdem welche Bereiche Sie versichert haben, erhalten Sie Ihre Versicherungsleistung wie folgt:


    - Invaliditätsleistung: einmalige Kapitalzahlung

    - Unfallrente: monatliche Zahlung ähnlich einer Altersrente

    - Krankenhaustagegeld: einmalige Erstattung des festgelegten Tagessatzes mal stationärer, unfallbedingter Krankenhaus-Behandlungstage

  • In welchen Fällen leistet die private Unfallversicherung?

    Die private Unfallversicherung leistet eine Invaliditätszahlung bei dauerhaften/bleibenden gesundheitlichen Schädigungen, die durch einen Unfall entstanden sind. Zusatzleistungen wie zum Beispiel Krankenhaustagegeld können auch ohne dauerhafte Schädigung beansprucht werden.

  • Welche Invaliditätssumme sollte man wählen?

    Es sollte eine Invaliditätssumme von mindestens 100.000 EURO festgelegt werden. Diese kann - sofern gewünscht - mit einer jährlichen Dynamik stetig erhöht werden. Um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu genießen, empfehlen wir jedoch grundsätzlich eine Invaliditätssumme ab 120.000 EURO.

    Ihren persönlichen, individuellen Bedarf können Sie hier ganz leicht ermitteln.

  • Was bedeutet "Progression"?

    Die Invaliditätsleistung ist grundsätzlich eine gleichmäßig ansteigende, also lineare Leistung. Bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von z.B. 80 % erhält man auch 80 % der vereinbarten Versicherungssumme.

    Wurde jedoch eine Progression vereinbart, greift ab einem bestimmten Invaliditätsgrad das

    Mehrleistungsprinzip. Für die unteren Invaliditätsgrade (meist bis 25%) ist eine lineare Leistung (also so, als ob keine Progression vereinbart worden wäre) vorgesehen, höherliegende Prozentsätze werden gemäß der vereinbarten Progressionsstaffel vervielfacht.

    Eine Grafik zur Veranschaulichung finden Sie hier, hierbei ist beispielhaft eine versicherte Invaliditätsleistung von 100.000 Euro zu Grunde gelegt.

    Quelle: VEMA eG

  • Muss ich bei der Antragsstellung Gesundheitsfragen beantworten?

    Grundsätzlich sind vorab Gesundheitsfragen zu beantworten, wie z.B. vorherige Verletzungen, dauerhafte Medikamenteneinnahmen, usw.

    Manche Versicherungen bieten auch Tarife, die ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden können. Um uns aber einen Überblick über die für Sie geeigneten Tarife verschaffen zu können, bitten wir Sie in jedem Fall um vorherige Angaben zum Gesundheitszustand.

  • Warum wird meine Unfallversicherung jährlich teurer?

    In vielen Unfallversicherungsverträgen ist eine "dynamische Erhöhung bzw. Anpassung" vereinbart. Das heißt die Versicherung erhöht jedes Jahr sowohl den Beitrag als auch die versicherte Leistung ein wenig, sodass die Inflation ausgeglichen wird und die Höhe der Absicherug auf dem gleichen Niveau bleibt.

  • Kann ich selbst ein medizinisches Gutachten beauftragen und durchführen lassen?

    Ja, allerdings ist hierbei folgendes unbedingt zu beachten: Wenn der Versicherer ein medzinisches Gutachten beauftragt, trägt dieser hierfür auch die Kosten. Wenn Sie selbst ein Gutachten beauftragen, erfolgt dies auf eigene Kosten.

  • Was passiert, wenn ich mit der von der Versicherung ermittelten Leistung nicht einverstanden bin?

    Wenn Sie mit der Erstbemessung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht auf Nachprüfung, jedoch längstens bis zu 3 Jahre nach dem Unfallereignis.

  • Was passiert, wenn bei der Nachprüfung ein anderer Invaliditätsgrad festgesetzt wird als bei der Erstbemessung?

    Sollte bei der Nachprüfung ein höherer Invaliditätsgrad festgestellt werden, erhalten Sie eine Nachzahlung des Versicherers.

    Sollte ein niedrigerer Invaliditätsgrad festgestellt werden, müssen Sie die dadurch zu viel erhaltene Kapitalleistung wieder an den Versicherer zurückzahlen.

 Wie läuft ein Schadenfall ab?

Schaden melden

Melden Sie den Unfall unverzüglich an den Versicherer.

Unterlagen einreichen

Der Versicherer sendet Ihnen einen Schadenmeldebogen zu. Lassen Sie diesen dem Versicherer so schnell wie möglich vollständig ausgefüllt gemeinsam mit evtl. angeforderten bzw. vorhandenen Arztberichten zukommen - bei stationärem KH-Aufenthalt bitte auch die Aufenthaltsbescheinigung, sofern der Baustein "Krankenhaustagegeld" in Ihrem Vertrag mitversichert ist.

weitere Leistungsbereiche

Sofern Sie Rechnungen zu anderen Bereichen der Unfallversicherung vorliegen haben (z.B. Rettung, Bergung), senden Sie diese bitte zur Klärung und Leistungs/-Erstattungsprüfung an die Versicherung.

Bei weiteren versicherten Leistungen wie z.B. kosmetischen Operationen wenden Sie sich zur Abstimmung bitte direkt an die Versicherung.

Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Sachbearbeiters finden Sie rechts oben auf sämtlichen Schriftstücken zu diesem Schadenfall.

ärztliche Behandlung fortsetzen

Lassen Sie sich gemäß ärztlicher Anordnung/Empfehlung behandeln.

Invaliditätsansprüche anmelden

Melden Sie 12 Monate nach dem Unfall beim Versicherer Ihre Invaliditätsansprüche an, wenn Sie einen bleibenden Schaden davongetragen haben. Dies kann telefonisch oder schriftlich unter Angabe Ihrer Schadennummer erfolgen. Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Sachbearbeiters finden Sie rechts oben auf sämtlichen Schriftstücken zu diesem Schadenfall.

ärztliche Bescheinigung einholen

Der Versicherer wird Ihnen zeitnah ein Formular "ärztliches Zeugnis" zusenden, welches Sie bitte von Ihrem Arzt ausfüllen lassen und zum Versicherer zurücksenden. Hiermit bescheinigt der Arzt, ob/dass ein Invaliditätsgrad vorliegt.

Ermittlung der Versicherungsleistung

Bei eindeutiger Sachlage ermittelt der Versicherer nun die Ihnen zustehende Versicherungsleistung.

Sofern der Versicherer zur Ermittlung noch genauere/ergänzende Angaben benötigt, wird er ein medizinisches Gutachten beauftragen.

Versicherungsleistung

Sie erhalten - abhängig vom ermittelten Invaliditätsgrad und Ihrer versicherten Invaliditätsleistung - eine Kapitalauszahlung auf Ihr Konto.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?