Pflegeversicherung 



Pflegeversicherung


... EIN THEMA, DAS DIE GANZE FAMILIE BETRIFFT!

Die Fakten, die Sie kennen müssen

jede 8.Frau/jeder 10.Mann

ist laut aktuellen Studien heutzutage mehr als 10 Jahre lang pflegebedürftig.

bis 2050

wird sich der Anteil der Pflegebedürftigen im Vergleich zu jetzt fast verdreifachen.

5 Pflegegrade

sind ausschlaggebend für die Beurteilung der Schwere der Pflegebedürftigkeit und somit die Versicherungsleistung.

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Was sind die 5 Pflegegrade?


Die Schwere der Pflegebedürftigkeit und somit die Versicherungsleistung, die dem zu pflegenden zusteht, wird durch einen medzinischen Dienst "bewertet". Hierbei erfolgt eine Beurteilung der vorliegenden körperliche, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen (z.B. Mobilität, kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte, Umgang mit krankheitsbedingte Belastungen z.B. Verbandswechsel,...)


Bei der Beurteilung werden je Kategorie Punkte vergeben, wie häufig oder stark die Person Hilfe/Unterstützung benötigt.

Grundsätzlich gilt:

Je höher die Punktzahl, desto größer der Hilfsbedarf.

Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.

Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistung.

IHRE MÖGLICHKEITEN

Die Pflegeversicherungen auf einen Blick


Pflegetagegeld


Pflege-Rente



Pflege-Bahr


Pflegetagegeld Pflege-Rente Pflege-Bahr
Tagessatz wird festgelegt monatliche Leistung wird festgelegt Tagessatz wird festgelegt
Beiträge steigend Beiträge bleiben stabil Beiträge steigend
kein Guthabenaufbau, bei Kündigung keine Auszahlung Guthaben wird aufgebaut, bei Kündigung Auszahlung des Rückkaufwerts kein Guthabenaufbau, bei Kündigung keine Leistung
staatlich gefördert (60€ / Jahr)
begrenzt versicherbare Leistungen
"Ausweichmöglichkeit": keine Gesundheitsprüfung, jedoch 5 Jahre Wartezeit


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    Rechner Pflegekosten
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    Rechner benötigter Aufwand

 Häufige Fragen

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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?