... EIN THEMA, DAS DIE GANZE FAMILIE BETRIFFT!
Die Fakten, die Sie kennen müssen
jede 8.Frau/jeder 10.Mann
ist laut aktuellen Studien heutzutage mehr als 10 Jahre lang pflegebedürftig.
bis 2050
wird sich der Anteil der Pflegebedürftigen im Vergleich zu jetzt fast verdreifachen.
5 Pflegegrade
sind ausschlaggebend für die Beurteilung der Schwere der Pflegebedürftigkeit und somit die Versicherungsleistung.
Was sind die 5 Pflegegrade?
Die Schwere der Pflegebedürftigkeit und somit die Versicherungsleistung, die dem zu pflegenden zusteht, wird durch einen medzinischen Dienst "bewertet". Hierbei erfolgt eine Beurteilung der vorliegenden körperliche, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen (z.B. Mobilität, kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte, Umgang mit krankheitsbedingte Belastungen z.B. Verbandswechsel,...)
Bei der Beurteilung werden je Kategorie Punkte vergeben, wie häufig oder stark die Person Hilfe/Unterstützung benötigt.
Grundsätzlich gilt:
Je höher die Punktzahl, desto größer der Hilfsbedarf.
Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.
Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistung.
IHRE MÖGLICHKEITEN
Die Pflegeversicherungen auf einen Blick
Pflegetagegeld | Pflege-Rente | Pflege-Bahr |
---|---|---|
Tagessatz wird festgelegt | monatliche Leistung wird festgelegt | Tagessatz wird festgelegt |
Beiträge steigend | Beiträge bleiben stabil | Beiträge steigend |
kein Guthabenaufbau, bei Kündigung keine Auszahlung | Guthaben wird aufgebaut, bei Kündigung Auszahlung des Rückkaufwerts | kein Guthabenaufbau, bei Kündigung keine Leistung |
staatlich gefördert (60€ / Jahr) | ||
begrenzt versicherbare Leistungen | ||
"Ausweichmöglichkeit": keine Gesundheitsprüfung, jedoch 5 Jahre Wartezeit |
Häufige Fragen
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

