Privathaftpflichtversicherung 



Privathaftpflichtversicherung 


... WENN UNACHTSAMKEIT TEUER WIRD!

mehr erfahren

Die Zahlen, die Sie kennen müssen

zu den 3

Grundabsicherungen, die jeder Mensch haben sollte, gehört unter anderem die Privathaftpflichtversicherung.

ca. 82,8 %

aller deutschen Haushalte haben eine private Haftpflichtversicherung.

5.277 Mio €

wurden im Jahr 2020 an Schadenleistungen im Privathaftpflicht-Bereich erbracht.

quotesArtboard 1 copy 2

Warum ist eine Privathaftpflichtversicherung so wichtig?


Laut BGB §823 gilt folgendes:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Versehentlich - darunter auch fahrlässig - verursachte Schäden können über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

LEISTUNGSBAUSTEINE

Die private Haftpflichtversicherung auf einen Blick

Schäden durch deliktunfähige Kinder

Kinder (speziell unter 7 Jahre) sind deliktunfähig, können somit nicht für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden. Der Versicherer muss nicht leisten, wenn dieser Baustein nicht eingeschlossen ist.

Schäden an gemieteten/

geliehenen Sachen

Dieser Baustein ist in jeder PHV unverzichtbar. Stellen Sie sich vor, Sie leihen sich ein Fahrrad eines Freundes und beschädigen dies - dann sollte Ihre Versicherung auch greifen.

Schäden durch Schlüsselverlust

Es sollte abgesichert sein, wenn Sie im privaten oder beruflichen Bereich Schlüssel verlieren. Die Schlüssel selbst sollten ersetzt werden und eventuelle Folgeschäden (Austausch der Schlösser) sollten mit abgedeckt sein.

Schäden durch deliktunfähige Kinder

Kinder (speziell unter 7 Jahre) sind deliktunfähig, können somit nicht für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden. Der Versicherer muss nicht leisten, wenn dieser Baustein nicht eingeschlossen ist.

Schäden an gemieteten/

geliehenen Sachen

Dieser Baustein ist in jeder PHV unverzichtbar. Stellen Sie sich vor, Sie leihen sich ein Fahrrad eines Freundes und beschädigen dies - dann sollte Ihre Versicherung auch greifen.

Schäden durch Schlüsselverlust

Es sollte abgesichert sein, wenn Sie im privaten oder beruflichen Bereich Schlüssel verlieren. Die Schlüssel selbst sollten ersetzt werden und eventuelle Folgeschäden (Austausch der Schlösser) sollten mit abgedeckt sein.

Gefälligkeitsschäden

Beispiel: Sie helfen einem Bekannten beim Umzug (Gefälligkeitshandlung) und beschädigen ihm in diesem Zuge etwas. Dies fällt z.B. unter diesen Baustein.

Mietsachschäden

Wenn Sie zur Miete wohnen, kann es schnell passieren, dass Sie aus Versehen das Mietobjekt beschädigen, z.B. Wände, Böden, Türen oder Ähnliches.

Eigenheim

Für jedes Objekt sollte eine Haftpflicht bestehen. Das eigene Ein- oder Zweifamilienhaus kann ohne Mehrbeitrag als Baustein in der PHV versichert werden.

Gefälligkeitsschäden

Beispiel: Sie helfen einem Bekannten beim Umzug (Gefälligkeitshandlung) und beschädigen ihm in diesem Zuge etwas. Dies fällt z.B. unter diesen Baustein.

Mietsachschäden

Wenn Sie zur Miete wohnen, kann es schnell passieren, dass Sie aus Versehen das Mietobjekt beschädigen, z.B. Wände, Böden, Türen oder Ähnliches.

Eigenheim

Für jedes Objekt sollte eine Haftpflicht bestehen. Das eigene Ein- oder Zweifamilienhaus kann ohne Mehrbeitrag als Baustein in der PHV versichert werden.

PV-Anlage

Als Betreiber einer PV-Anlage sollten Sie darauf achten, dass die so genannte "Betreiberhaftpflicht" Teil Ihrer Privathaftpflichtversicherung ist.

Öl-/Gastank

Bis zu einem bestimmten Füllvermögen sind Öl-/Gastanks oft ohne Mehrbeitrag in der Privathaftpflicht versichert bzw. versicherbar, dies erfordert jedoch vorheriger Klärung.

Kleingewerbe

Bei Kleingewerben ist es oft nicht nötig, eine eigene Betriebshaftpflicht abzuschließen, da ein Einschluss in die Privathaftpflicht bis zu gewissen Umsatzgrenzen möglich ist.

PV-Anlage

Als Betreiber einer PV-Anlage sollten Sie darauf achten, dass die so genannte "Betreiberhaftpflicht" Teil Ihrer Privathaftpflichtversicherung ist.

Öl-/Gastank

Bis zu einem bestimmten Füllvermögen sind Öl-/Gastanks oft ohne Mehrbeitrag in der Privathaftpflicht versichert bzw. versicherbar, dies erfordert jedoch vorheriger Klärung.

Kleingewerbe

Bei Kleingewerben ist es oft nicht nötig, eine eigene Betriebshaftpflicht abzuschließen, da ein Einschluss in die Privathaftpflicht bis zu gewissen Umsatzgrenzen möglich ist.

Dies sind Grundbausteine, die jede Privathaftpflichtversicherung enthalten sollte.

Diese Bausteine sollten je nach Bedarf aufgrund der persönlichen Situation berücksichtigt werden.




 Häufige Fragen

  • In welcher Form leistet die Privathaftpflichtversicherung?

    Die Haftpflichtversicherung erstattet dem Geschädigten seinen Schaden immer zum Zeitwert.

    Beispiel:

    Sie beschädigen einem Bekannten sein iPhone 5 irreparabel. Als Ersatz bekommt dieser dann kein neues, technisch aktuelles iPhone 12, sondern er bekommt Ersatz in gleicher Menge, Art und Güte. Das bedeutet er kann sich ein gleichwertiges Gerät (auch gebraucht) wieder anschaffen um den "Zustand" vor der Beschädigung/Zerstörung wiederherzustellen.

    Diese Vorgehensweise soll Missbräuche und unberechtigte Bereicherungen vermeiden.

  • Gilt die Privathaftpflichtversicherung weltweit?

    Die private Haftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit. Auslandsaufenthalte in Europa sind ohne zeitliche Begrenzung versichert, Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bedürfen vorheriger Klärung mit dem jeweiligen Versicherer.

  • Was muss ich als Angestellter im öffentlichen Dienst beachten?

    Als Angestellter oder Arbeiter im öffentlichen Dienst sollen Sie darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht auch den Baustein "Diensthaftpflicht" enthält.

    Warum dies so wichtig ist, erfahren Sie hier.

  • Sind Tiere im Vertrag mitversichert?

    Für Hunde und Pferde gibt es keine Absicherung innerhalb der Privathaftpflicht, hier muss eine eigene Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden.

    Sonstige Haustiere wie z.B. Katzen, Vögel, Kaninchen sind in der Regel in der Privathaftpflicht mitversichert.

  • Übernimmt es meine Privathaftpflicht, wenn ich mit einem geliehenen, zulassungspflichtigen Fahrzeug einen Schaden verursache?

    Sobald Sie ein zulassungspflichtiges Fahrzeug ausleihen, wird davon ausgegangen, dass dies mit dem Einverständnis des Fahrzeughalters/-inhabers geschieht. In dem Moment obliegt es dem Fahrzeughalter-/inhaber dafür zu sorgen, dass Sie als berechtigter Fahrzeugnutzer in dessen KFZ-Versicherung eingetragen sind.

    Sollten Sie also mit dem Fahrzeug einen Schaden verursachen, so ist hierfür die KFZ-Haftpflichtversicherung zuständig.

    Eine Abwicklung über die eigene Privathaftpflicht erfolgt hier nicht.

  • Was passiert, wenn ich als Mieter Glasscheiben in der Mietwohnung beschädige?

    Die Haftpflicht kommt grundsätzlich nicht für Schäden auf, die theoretisch auf anderem Wege versicherbar wären.

    Das heißt: Glasscheiben sind über eine Glasversicherung versicherbar. Schäden sind somit nicht über die Privathaftpflicht abzuwickeln, auch nicht wenn der Baustein "Mietsachschäden" in der Privathaftpflicht enthalten ist.

    Als Mieter sollten Sie somit eine Glasversicherung abschließen, sofern über den Gebäudeeigentümer keine besteht.

 Was ist im Schadenfall zu beachten?

Schaden melden

Melden Sie den Schaden unverzüglich an den Versicherer.

kein Schuldanerkenntnis abgeben

Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte und Sie denken, schuld zu sein: Geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Geschädigten/Anspruchsteller ab.

den Geschädigten informieren

Nennen Sie dem Geschädigten Ihre Versicherungsgesellschaft sowie Ihre Vertragsnummer. Die Kontaktdaten der jeweiligen Versicherungsgesellschaft finden Sie  hier.

Der Geschädigte sollte sich unter Angaben Ihrer Vertragsdaten direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden um seine Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Hierbei sollte der Geschädigte der Versicherungsgesellschaft folgende Unterlagen zur Verfügung stellen: Anschaffungsrechnung beschädigter Gegenstände, Kostenvoranschlag (Ersatzbeschaffung oder Reparatur) und aussagekräftige Schadenbilder.

wahrheitsgetreue Angaben

Der Versicherer wird auf Sie und den Geschädigten (in der Regel per Zusendung eines Schadenformulars) zukommen, um die Angaben über den Schadenhergang abzugleichen. Beantworten Sie die Fragen des Versicherers vollständig und wahrheitsgetreu.

keine eigene Abwicklung

Die Klärung, Abwicklung und Korrespondenz zum Schaden erfolgt zwischen Ihrer Versicherung und dem Geschädigten direkt. Bitte führen Sie deshalb mit dem Geschädigten keinen Schriftverkehr und beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung.

Sofern die Versicherung nicht explizit auf Sie zukommt, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?