Die Zahlen, die Sie kennen müssen
zu den 3
Grundabsicherungen, die jeder Mensch haben sollte, gehört unter anderem die Privathaftpflichtversicherung.
ca. 82,8 %
aller deutschen Haushalte haben eine private Haftpflichtversicherung.
5.277 Mio €
wurden im Jahr 2020 an Schadenleistungen im Privathaftpflicht-Bereich erbracht.
Warum ist eine Privathaftpflichtversicherung so wichtig?
Laut BGB §823 gilt folgendes:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Versehentlich - darunter auch fahrlässig - verursachte Schäden können über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
LEISTUNGSBAUSTEINE
Die private Haftpflichtversicherung auf einen Blick
Häufige Fragen
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Schaden melden
Melden Sie den Schaden unverzüglich an den Versicherer.
kein Schuldanerkenntnis abgeben
Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte und Sie denken, schuld zu sein: Geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Geschädigten/Anspruchsteller ab.
den Geschädigten informieren
Nennen Sie dem Geschädigten Ihre Versicherungsgesellschaft sowie Ihre Vertragsnummer. Die Kontaktdaten der jeweiligen Versicherungsgesellschaft finden Sie hier.
Der Geschädigte sollte sich unter Angaben Ihrer Vertragsdaten direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden um seine Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Hierbei sollte der Geschädigte der Versicherungsgesellschaft folgende Unterlagen zur Verfügung stellen: Anschaffungsrechnung beschädigter Gegenstände, Kostenvoranschlag (Ersatzbeschaffung oder Reparatur) und aussagekräftige Schadenbilder.
wahrheitsgetreue Angaben
Der Versicherer wird auf Sie und den Geschädigten (in der Regel per Zusendung eines Schadenformulars) zukommen, um die Angaben über den Schadenhergang abzugleichen. Beantworten Sie die Fragen des Versicherers vollständig und wahrheitsgetreu.
keine eigene Abwicklung
Die Klärung, Abwicklung und Korrespondenz zum Schaden erfolgt zwischen Ihrer Versicherung und dem Geschädigten direkt. Bitte führen Sie deshalb mit dem Geschädigten keinen Schriftverkehr und beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung.
Sofern die Versicherung nicht explizit auf Sie zukommt, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.