Tierhaftpflichtversicherung 



Tierhaftpflichtversicherung 



Tierhaftpflichtversicherung 


... EIN "MUSS" FÜR JEDEN TIERBESITZER!

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Die Fakten, die Sie kennen müssen

Katze, Hase, ...

Diese Tiere sind i.d.R. in einer Privathaftpflicht mitversichert und bedürfen keiner extra Absicherung.

Hund

Für Schäden, die durch Ihren Hund verursacht werden, haftet keine Privathaftpflicht - eine gesonderte Versicherungspolice ist notwendig.

Pferd

Für Schäden, die durch Ihr Pferd verursacht werden, haftet keine Privathaftpflicht - eine gesonderte Versicherungspolice ist notwendig.

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Warum ist eine Hunde-/Pferdehalterhaftpflichtversicherung so wichtig?


Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)!

Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf den Tierhalter zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

LEISTUNGSBAUSTEINE

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung auf einen Blick

Mietsachschäden

Das sind Schäden, die Ihr Tier z.B. in bzw. an Ihrer Mietwohnung verursacht oder in der gemieteten Ferienwohnung bzw. Hotelzimmer im Urlaub.

Tierhüterrisiko

Tierhüter ist, wer in Vertretung für den Tierhalter auf dessen Tier aufpasst - i.d.R. ist nur privates Tierhüten mitversichert.

Welpen

Da man eventuell nicht sofort an das Versichern denkt, versichern manche Versicherer Welpen bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei mit.

Mietsachschäden

Das sind Schäden, die Ihr Tier z.B. in bzw. an Ihrer Mietwohnung verursacht oder in der gemieteten Ferienwohnung bzw. Hotelzimmer im Urlaub.

Tierhüterrisiko

Tierhüter ist, wer in Vertretung für den Tierhalter auf dessen Tier aufpasst - i.d.R. ist nur privates Tierhüten mitversichert.

Welpen

Da man eventuell nicht sofort an das Versichern denkt, versichern manche Versicherer Welpen bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei mit.


Deckschäden

Das sind Schäden, die bei einem Deckakt entstehen (Achtung: oft wird zwischen gewollt und ungewollt unterschieden). Neben Verletzungen sind auch oft Abtreibungskosten mitversichert.

Kutschfahrten

Kutschfahrten sollten unbedingt mitversichert sein, aber Achtung: Viele Versicherer versichern nur private und unentgeltliche Kutschfahrten.

Reitbeteiligungen

Diesen Bereich lösen die Versicherer sehr unterschiedlich - teilweise ist eine namentliche Nennung notwendig oder eine Pauschalanzahl.

Deckschäden

Das sind Schäden, die bei einem Deckakt entstehen (Achtung: oft wird zwischen gewollt und ungewollt unterschieden). Neben Verletzungen sind auch oft Abtreibungskosten mitversichert.

Kutschfahrten

Kutschfahrten sollten unbedingt mitversichert sein, aber Achtung: Viele Versicherer versichern nur private und unentgeltliche Kutschfahrten.

Reitbeteiligungen

Diesen Bereich lösen die Versicherer sehr unterschiedlich - teilweise ist eine namentliche Nennung notwendig oder eine Pauschalanzahl.

Diese Bausteine sollten je nach Bedarf im Versicherungsschutz berücksichtigt werden.




 Häufige Fragen

  • Gilt die Tierhalterhaftpflichtversicherung weltweit?

    Die Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit. Auslandsaufenthalte in Europa und außerhalb Europas, die über den Zeitraum eines "normalen Urlaubs" hinausgehen, bedürfen vorheriger Klärung mit dem jeweiligen Versicherer.

 Was ist im Schadenfall zu beachten?

Schaden melden

Melden Sie den Schaden unverzüglich an den Versicherer.

kein Schuldanerkenntnis abgeben

Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte und Sie denken, schuld zu sein: Geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Geschädigten/Anspruchsteller ab.

den Geschädigten informieren

Nennen Sie dem Geschädigten die Daten Ihrer Versicherung. Dieser sollte sich unter Angaben Ihrer Vertragsdaten direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden um seine Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

wahrheitsgetreue Angaben

Der Versicherer wird auf Sie und den Geschädigten zukommen, um die Angaben über den Schadenhergang abzugleichen. Beantworten Sie die Fragen des Versicherers vollständig und wahrheitsgetreu.

keine eigene Abwicklung

Die Klärung, Abwicklung und Korrespondenz zum Schaden erfolgt zwischen Ihrer Versicherung und dem Geschädigten direkt. Bitte führen Sie deshalb mit dem Geschädigten keinen Schriftverkehr und beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung.

Sofern die Versicherung nicht explizit auf Sie zukommt, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?