Glasversicherung 



Glasversicherung 


... VORSICHTIG: ZERBRECHLICH!

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Die Fakten, die Sie kennen müssen

nach korrekten qm

wird der Versicherungsbeitrag berechnet.

die Glasversicherung

ist nicht auf bestimmte Schadenereignisse begrenzt wie z.B. Hagel.

bei Riss/Bruch

greift die Glasversicherung, jedoch nicht bei z.B. Kratzern.

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Welche Verglasungen sind eigentlich mitversichert?


Unter den Versicherungsschutz fallen:


Gebäudeverglasungen, z.B. Mehrscheiben-/Isolier-/Normalglas oder Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Wintergärten, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern,...


Mobiliarverglasungen, z.B. Glasscheiben von Schränken, Vitrinen, Stand-/Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen,...


ACHTUNG: Nicht versichert sind Hohlgläser, z.B. Trinkgläser, Vasen,...

LEISTUNGSBAUSTEINE

Die Glasversicherung auf einen Blick

Ersatz

Geleistet wird ein Ersatz der kaputten Scheibe in gleicher Art und Güte.

Lieferung/Einsetzen

Erstattet werden die Kosten für die Lieferung und das Einsetzen.

Notverglasung

Erstattet werden die Kosten für eine erforderliche Notverglasung.

Diese Bausteine enthält die AXA-BOXflex-Glasversicherung.




 Häufige Fragen

  • Wie ermittle ich meine korrekte Versicherungssumme?

    Die Beitragsermittlung sowie der Versicherungsschutz erfolgt rein anhand Ihrer qm-Angabe, es muss keine konkrete Versicherungssumme festgelegt werden.

 Was ist im Schadenfall zu beachten?

Schaden melden

Melden Sie den Schaden unverzüglich an den Versicherer.

Teile aufbewahren

Bewahren Sie beschädigte Teile auf solange der Schadenfall nicht vollständig abgeschlossen ist.

benötigte Unterlagen vorlegen

Halten Sie die Anschaffungsrechnung der beschädigten Teile bereit, diese fordern die meisten Versicherer als "Eigentumsnachweis" an.

Kostenvoranschlag/Schadenfotos

Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und reichen Sie diesen - gemeinsam mit 2-5 aussagekräftigen Schadenbildern - zur Prüfung beim Versicherer ein.

vorherige Klärung aller Schritte

Lassen Sie keine Reparaturen durchführen und unternehmen Sie auch sonst keine Schritte, ohne vorheriger Klärung mit bzw. Freigabe von dem Versicherer!!!

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?