Die Fakten, die Sie kennen müssen
nach korrekten qm
wird der Versicherungsbeitrag berechnet.
die Glasversicherung
ist nicht auf bestimmte Schadenereignisse begrenzt wie z.B. Hagel.
bei Riss/Bruch
greift die Glasversicherung, jedoch nicht bei z.B. Kratzern.
Welche Verglasungen sind eigentlich mitversichert?
Unter den Versicherungsschutz fallen:
Gebäudeverglasungen, z.B. Mehrscheiben-/Isolier-/Normalglas oder Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Wintergärten, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern,...
Mobiliarverglasungen, z.B. Glasscheiben von Schränken, Vitrinen, Stand-/Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen,...
ACHTUNG: Nicht versichert sind Hohlgläser, z.B. Trinkgläser, Vasen,...
LEISTUNGSBAUSTEINE
Die Glasversicherung auf einen Blick
Häufige Fragen
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Schaden melden
Melden Sie den Schaden unverzüglich an den Versicherer.
Teile aufbewahren
Bewahren Sie beschädigte Teile auf solange der Schadenfall nicht vollständig abgeschlossen ist.
benötigte Unterlagen vorlegen
Halten Sie die Anschaffungsrechnung der beschädigten Teile bereit, diese fordern die meisten Versicherer als "Eigentumsnachweis" an.
Kostenvoranschlag/Schadenfotos
Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und reichen Sie diesen - gemeinsam mit 2-5 aussagekräftigen Schadenbildern - zur Prüfung beim Versicherer ein.
vorherige Klärung aller Schritte
Lassen Sie keine Reparaturen durchführen und unternehmen Sie auch sonst keine Schritte, ohne vorheriger Klärung mit bzw. Freigabe von dem Versicherer!!!