Häufige Fragen
Was ist im Schadenfall zu beachten?
polizeilich anzeigen
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei bei z.B. Diebstahl, Vandalismus,... und bewahren Sie die Ihnen hierbei ausgehändigten Unterlagen auf um diese beim Versicherer einzureichen.
Schaden melden
Melden Sie den Schaden unverzüglich an den Versicherer.
Teile aufbewahren
Bewahren Sie beschädigte Teile auf solange der Schadenfall nicht vollständig abgeschlossen ist.
Fotos anfertigen
Fertigen Sie 2-5 aussagekräftige Fotos der beschädigten Teile bzw. ggf. Schadenumstände an und reichen diese beim Versicherer ein.
benötigte Unterlagen vorlegen
Halten Sie die Anschaffungsrechnung der beschädigten/abhandengekommenen Teile bereit, diese fordern die meisten Versicherer - gemeinsam mit Fotos des Fahrrads - als "Eigentumsnachweis" an.
Kostenvoranschlag/Gutachter
Holen Sie bei Beschädigung einen Kostenvoranschlag zur Reparatur ein und reichen Sie diesen zur Prüfung beim Versicherer ein.
vorherige Klärung aller Schritte
Lassen Sie keine Reparaturen durchführen und unternehmen Sie auch sonst keine Schritte, ohne vorheriger Klärung mit bzw. Freigabe von dem Versicherer!!!