Fahrrad/eBike 



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 Häufige Fragen

  • In welcher Form leistet die Fahrrad-Versicherung?

    Die Versicherungsleistung erfolgt zum Neuwert, z.B. bei Diebstahl. Voraussetzung hierfür ist, dass die richtige Versicherungssumme hinterlegt ist.

  • Worauf gilt es bei Vertragsabschluss zu achten?

    Bitte machen Sie einige aussagekräftige Fotos Ihres Fahrrads/eBikes von allen Seiten inklusive der Rahmennummer und archivieren Sie diese. Im Versicherungsfall (z.B. Diebstahl) sind damit die benötigten Nachweise leichter zu erbringen.

 Was ist im Schadenfall zu beachten?

polizeilich anzeigen

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei bei z.B. Diebstahl, Vandalismus,... und bewahren Sie die Ihnen hierbei ausgehändigten Unterlagen auf um diese beim Versicherer einzureichen.

Schaden melden

Melden Sie den Schaden unverzüglich an den Versicherer.

Teile aufbewahren

Bewahren Sie beschädigte Teile auf solange der Schadenfall nicht vollständig abgeschlossen ist.

Fotos anfertigen

Fertigen Sie 2-5 aussagekräftige Fotos der beschädigten Teile bzw. ggf. Schadenumstände an und reichen diese beim Versicherer ein.

benötigte Unterlagen vorlegen

Halten Sie die Anschaffungsrechnung der beschädigten/abhandengekommenen Teile bereit, diese fordern die meisten Versicherer - gemeinsam mit Fotos des Fahrrads - als "Eigentumsnachweis" an.

Kostenvoranschlag/Gutachter

Holen Sie bei Beschädigung einen Kostenvoranschlag zur Reparatur ein und reichen Sie diesen zur Prüfung beim Versicherer ein.

vorherige Klärung aller Schritte

Lassen Sie keine Reparaturen durchführen und unternehmen Sie auch sonst keine Schritte, ohne vorheriger Klärung mit bzw. Freigabe von dem Versicherer!!!

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?