Die Fakten, die Sie kennen müssen
27.000 €
kostet im Durchschnitt ein Neuwagen in Deutschland.
KFZ-Haftpflicht
ist Pflicht für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug in Deutschland.
ca. 28 Mio
Personen haben eine KFZ-Vollkaskoversicherung im Haushalt.
"Wie soll ich mein Fahrzeug versichern?"
In welchem Umfang ein Fahrzeug versichert wird, liegt immer in Ihrem eigenen Ermessen - hier gibt es keine "goldene Regel". Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist Pflicht in Deutschland, ob das Fahrzeug zusätzlich noch Teilkasko oder sogar Vollkasko versichert wird, bleibt Ihnen überlassen.
Bitte beachten Sie hierbei folgendes:
- je älter das Fahrzeug, desto weniger rentabel ist eine Vollkaskoversicherung
- in der Vollkaskoversicherung ist immer die Teilkaskoversicherung inbegriffen
Haftpflicht
FREMDSCHÄDEN
- Personenschäden
- Schmerzensgeld
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Teilkasko
SCHÄDEN AM EIGENEN FAHRZEUG
- Brandschäden
- Sturm/Hagel
- Elementarschäden
- Diebstahl
- Glasbruch
- Wildschäden
- Marderbiss
Vollkasko
SCHÄDEN AM EIGENEN FAHRZEUG
- eigenverursachte Unfallschäden
- Vandalismus
Die KFZ-Versicherung auf einen Blick
WICHTIGE INHALTE IN TEIL- UND VOLLKASKO
MÖGLICHE ZUSATZ-BAUSTEINE
Diese Bausteine sind nicht pauschal in KFZ-Verträgen enthalten. Es lohnt sich vor Abschluss der Zusatz-Bausteine abzuklären, ob der Mehrbeitrag hierfür im richtigen Verhältnis zu den "erworbenen" Leistungen steht oder ob es sich ggf. lohnt, die Bausteine anderweitig und unabhängig von der KFZ-Versicherung zu lösen und somit nicht nur einen "Teilschutz" sondern einen umfangreicheren Schutz zu genießen.
(z.B. Schutzbrief über ACE-Mitgliedschaft, Fahrerschutz über private Unfallversicherung,...)
MÖGLICHE BAUSTEINE ZUR BEITRAGSREDUZIERUNG
Häufige Fragen
Wie läuft ein Schadenfall ab?
KFZ-Haftpflicht
Serviceliste
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1. Melden Sie den Schaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung
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2. Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte und Sie denken, schuld zu sein: Geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Geschädigten/Anspruchsteller ab.
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3. Sie werden vom Versicherer einen Schadenmeldebogen zugeschickt bekommen, den Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns oder den Versicherer zurücksenden.
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4. Der Versicherer wird eventuell auch auf den Geschädigten zukommen und von diesem eine Schadenmeldung zum Datenabgleich anfordern.
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Listenelement 44. Wenn Sie im persönlichen Kontakt mit dem Geschädigten stehen, können Sie zur schnelleren Abwicklung des Schadenfalls gerne folgende Informationen vorab weiterleiten:
Der Geschädigte sollte sich unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden und dort seine Schadenersatzansprüche geltend machen.
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6. Folgendes ist grundsätzlich zu beachten:
- Der Anspruchsteller ist der Versicherung gegenüber immer in der Nachweispflicht (Schadenbilder anfertigen, beschädigte Teile aufbewahren)
- Notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung, Vermeidung von Folgeschäden sollten bzw. können sofort erfolgen
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7. Die weitere Schadenabwicklung und Korrespondenz erfolgt zwischen Ihrer Versicherung und dem Geschädigten direkt. Sofern niemand explizit auf Sie zukommt, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Teil- und Vollkasko
Serviceliste
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1. Melden Sie den Schaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung.
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2. Sie werden ggf. vom Versicherer einen Schadenmeldebogen zugeschickt bekommen, den Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns oder den Versicherer zurücksenden.
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3. Lassen Sie uns bzw. der Versicherung 3-5 aussagekräftige Schadenbilder zukommen (Bewahren Sie diese bis zur Erstattung auf).
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4. Bewahren Sie beschädigte Teile bis zur Erstattung auf.
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5. Sie werden vom Versicherer ein Schreiben erhalten, in dem die weiteren Schritte aufgeführt sind (Gutachter? Kostenvoranschlag? Reparatur?), nach denen Sie sich bitte richten.
ACHTUNG: Sollten Sie auf eigene Veranlassung ein Gutachten durchführen lassen, haben Sie die Kosten hierfür selbst zu tragen (keine Übernahme durch die Versicherung!).