Altersvorsorge 



Altersvorsorge 


... ERHALTEN SIE SICH IHRE FINANZIELLE UNABHÄNGIGKEIT IM ALTER!

Die Fakten, die Sie kennen müssen

die gesetzliche Rente

reicht nicht. In jedem Fall ist eine zusätzliche private Altersvorsorge unabdingbar.

es gibt 3 Schichten

der Altersvorsorge. Alle drei Varianten sind unterschiedlich und haben ihre Vor- und Nachteile.

rund 15%

des Nettoeinkommens sollte man laut einer Faustregel pro Monat für die Rente ansparen.

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Wofür brauche ich eine private Altersvorsorge?


Die gesetzliche Rente reicht im Alter bei weitem nicht aus.

Bisher hat sich die gesetzliche Rente durch den so genannten "Generationenvertrag" finanziert.

Das bedeutet, dass die junge, arbeitende Bevölkerung die aktuellen Rentner/innen finanziert und NICHT ihre eigene Rente.

Dadurch, dass es zunehnmend mehr ältere als junge Menschen gibt, funktioniert dieses Prinzip nicht mehr und die Renten werden nicht ausreichen.


Vor 60 Jahren haben 6 Beitragszahler 1 Rentner finanziert.

Vor 30 Jahren haben 2,7 Beitragszahler 1 Rentner finanziert.

Aktuell müssen 1,8 Beitragszahler 1 Rentner finanzieren.

Und in 30 Jahren könnte es so aussehen, dass sogar 1,3 Beitragszahler 1 Rentner finanzieren müssen.


Bereits jetzt gibt es vom Staat Bezuschussungen zur gesetzlichen Rente in Milliardenhöhe, damit das System aufrecht erhalten werden kann.

IHRE MÖGLICHKEITEN

Die Rentenversicherungen auf einen Blick


Schicht 1

Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt)


Schicht 2

Riester-Rente



Schicht 2

betriebliche Altersvorsorge

(Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionszusage)


Schicht 3

private Rente

Schicht 1 Schicht 2 - Riester Schicht 2 - bAV Schicht 3
Rente frühestens ab 62 möglich Rente frühestens ab 62 möglich Rente frühestens ab 62 möglich beliebig
kein Kapitalwahlrecht bei der Auszahlung nur max. 30 % Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn möglich flexibel: Kapitalwahlrecht bei Ablauf, Zuzahlungen möglich, Teilauszahlungen möglich
staatliche Förderung durch Zulagen im Todesfall nur eingeschränkte Leistungen (nur an Ehe-/Lebenspartner und kindergeldberechtigte, eigene Kinder)
Ansparphase: steuerlich absetzbar (stetig steigend, ab 2025 100%, Höchstgrenze in € beachten) Ansparphase: steuerlich absetzbar 100 %, Höchstgrenze: 2100€/Jahr Ansparphase: steuerlicher Vorteil und sozialabgabenbegünstigt durch Zahlung vom Bruttogehalt (Höchstgrenzen in € beachten) Ansparphase: steuerlich nicht absetzbar
Auszahlungsphase: steuerpflichtig (stetig steigend, ab 2040 100%) Auszahlungsphase: steuerpflichtig 100 % Auszahlungsphase: steuerpflichtig 100 % Auszahlungsphase: Teilbetrag steuerpflichtig


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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?