Unterversicherungsverzicht - was bedeutet das?


Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme entspricht der maximalen Entschädigung im Totalschadenfall. Daher sollte die Versicherungssumme auch dem tatsächlichen Wert Ihres Wohngebäudes inklusive aller Nebengebäude (z.B. Garage) entsprechen. Ist der tatsächliche Wert des Gebäudes jedoch größer als die vereinbarte Versicherungssumme, spricht man von einer Unterversicherung. Diese Unterversicherung wird dann im Schadenfall entsprechend anteilig auf die Schadenzahlung angerechnet.


Ein Beispiel hierzu: Die Versicherungssumme wurde mit 200.000 Euro vereinbart. Der tatsächliche Neuwert des Gebäudes beträgt 400.000 Euro. Die Versicherungssumme beträgt also nur die Hälfte der eigentlich benötigten Versicherungssumme. Damit wird auch jeder Schaden nur zur Hälfte erstattet. Ein Schaden in Höhe von 15.000 Euro wird also nur mit 7.500 Euro erstattet.


Um die Folgen dieser "Fehleinschätzung der Versicherungssumme" zu vermeiden, kann mit dem Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Dann verzichtet der Versicherer auf die Prüfung der Höhe der Unterversicherung.