Fragen ...

  • ... zum Tarif allgemein:

    Kann ich mein nicht verbrauchtes Budget ins nächste Jahr übernehmen?

    Nein, eine Übertragung des nicht verbrauchten Budgets in die Folgejahre ist nicht möglich.


    Ist das Rechnungsdatum oder das Behandlungsdatum für die Erstattung entscheidend?

    Maßgeblich ist immer der Behandlungstag (z. B. Tag der Zahnbehandlung) bzw. das Bezugsdatum (z. B. Kaufdatum der Sehhilfe).


    Muss ich mich am Anfang eines Jahres festlegen für was ich das Budget nutzen möchte?

    Nein, Sie können jederzeit auf alle abgesicherten Leistungsbereiche im Rahmen des jährlichen Budgets zugreifen.


    Wie lange kann ich rückwirkend meine Rechnungen einreichen?

    Sie können Ihre Rechnung ohne eine Frist rückwirkend einreichen.


    Erhalte ich eine Erstattung für die Aufwendungen bei einer Impfung?

    Bei einer Impfung handelt es sich um eine Präventionsmaßnahme - diese ist somit nicht medizinisch notwendig. Der Tarif FEELfree:up sieht für präventive Maßnahmen keine Leistungen vor. 

  • ... zu Sehhilfen:

    Erhalte ich auch Leistungen für meine Zweitbrille?

    Ja, auch Ihre Zweitbrille oder auch Drittbrille können Sie einreichen. Es werden maximal 180 € jährlich insgesamt erstattet.


    Kann ich mehrmals im Jahr Rechnungen für Kontaktlinsen einreichen?

    Ja, Sie können beliebig viele Rechnungen bis zu dem Höchstsatz von 180 € jährlich einreichen.


    Erhalte ich auch Leistungen für Kontaktlinsenmittelflüssigkeit?

    Ja, auch Reinigungsmittel für Kontaktlinsen werden erstattet.


    Erhalte ich auch Leistungen für die Reparatur meiner Brille?

    Ja, für die Reparatur Ihrer Brille erhalten Sie auch eine Erstattung - maximal bis zu 180 € jährlich insgesamt.


    Erhalte ich die Leistungen auch für Skibrillen oder Motorradbrillen?

    Nein, hierfür sind keine Leistungen vorgesehen.


    Brauche ich eine ärztliche Verordnung für eine Brille oder muss ich vorab zum Augenarzt?

    Nein, eine vorherige ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Wir benötigen lediglich die Dioptrienwerte auf der Rechnung des Optikers.


    Erhalte ich Leistungen für eine Brille aus dem Ausland?

    Ja, auch die Brille aus dem Ausland wird erstattet. Wir benötigen lediglich die Dioptrienwerte auf der Rechnung des Optikers.


    Erhalte ich Leistungen für eine Glaukom-Vorsorge?

    Glaukom-Vorsorge ist eine Untersuchung im Rahmen von Vorsorge-Untersuchungen und ist deshalb in diesem Tarif nicht abgedeckt.


    Führt eine Sehschärfenänderung zu einem erneuten Leistungsanspruch?

    Nein, auch ohne Sehschärfenänderung können Sie eine Rechnung für Ihre Sehhilfe einreichen. Es werden maximal über alle Rechnungen 180 € jährlich erstattet.


    Erhalte ich Leistungen für eine Augendruckmessung?

    Bei einer Augendruckmessung handelt es sich um eine Präventionsmaßnahme und ist deshalb in diesem Tarif nicht abgedeckt.

  • ... zu brechkraftverändernden Augenoperationen

    Erhalte ich Leistungen für eine LASIK-OP?

    Ja, Leistungen für brechkraftverändernde Augenoperationen sind versichert. Behandlungen, welche im Ausland durchgeführt werden, werden bis zur Verfügung stehenden Budgethöhe erstattet. Bei Behandlungen in Hochpreisländern ist die Erstattung maximal auf deutsches Kostenniveau für die Leistung begrenzt. Vor Durchführung einer Behandlung im Ausland empfiehlt es sich einen Kostenvoranschlag anzufordern und diesen bei uns einzureichen.


    Welche Verfahren werden im Zusammenhang mit brechkraftverändernden Augenoperationen erstattet?

    Im Zusammenhang mit brechkraftverändernden Augenoperationen werden alle refraktive Verfahren ohne oder mit Linsenaustausch erstattet. Zu Verfahren ohne Linsenaustausch zählen beispielsweise LASIK oder LASEK. Zu Verfahren mit Linsenaustausch gehören unter anderem IOL (Intraokularer Linsenaustausch). Diese Auflistung ist keine vollständige Aufzählung der erstattungsfähigen Verfahren und listet lediglich die bekanntesten Verfahren auf.


    Werden bei brechkraftverändernden Augenoperationen (z. B. LASIK) die Vor- und Nachsorgeuntersuchungen erstattet?

    Erstattungsfähig sind die Kosten für die Operation selbst. Dazu gehören die reinen Operationsleistungen einschließlich ggf. der Kosten der zu implantierenden Linsen. Vor- und Nachuntersuchungen sind tariflich nicht versichert. 

  • ... zu Hörgeräten:

    Sind Otoplastik, Reparaturkosten oder sonstige Betriebskosten versichert?

    Nein, ausschließlich die Neuanschaffung oder der Ersatz eines Hörgerätes. 


  • ... zu sonstigen Hilfsmitteln:

    Brauche ich eine ärztliche Verordnung für die Hilfsmittel?

    Ja, eine Verordnung, egal ob Kassen- oder Privatrezept, ist notwendig, um eine Erstattung zu erhalten. Die Verordnung muss gemeinsam mit der Rechnung eingereicht werden.


    Werden auch Zuzahlungen übernommen?

    Ja, die gesetzliche Krankenkasse leistet nur teilweise. Die verbleibenden Restkosten können übernommen werden.


    Werden auch höherwertige Ausfertigungen bezahlt, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht vollständig übernimmt?

    Ja, auch der Eigenanteil für höherwertigere Ausführungen werden erstattet.


    Sind Diabetes-Pflaster (Bsp. Freestyle Libre) zur ständigen Blutzuckermessung erstattungsfähig?

    Ja, sowohl ein Privatrezept ist erstattungsfähig als auch die Eigenbeteiligung, die man bei der Erstattung durch die Krankenkasse leisten muss.

  • ... zu Heilmitteln:

    Sind die erstattungsfähigen Heilmittel klar definiert?

    Ja, erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich verordnete Heilmittel.


    - Krankengymnastik / Bewegungsübungen 

    - Heilgymnastik 

    - Massagen 

    - Packungen/Hydrotherapie/Bäder 

    - Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlungen 

    - elektrische und physikalische Heilbehandlung 

    - Elektrotherapie 

    - Lichttherapie 

    - Bestrahlungen 

    - Logopädie 

    - Ergotherapie 

    - physiotherapeutische Palliativversorgung 

    - Ernährungsterapie


    Wird auch die GKV-Zuzahlung auf Rezepte bezahlt?

    Ja, die Zuzahlung wird ebenfalls erstattet.


    Erhalte ich auch Leistungen für ärztlich verordnete Heilmittel, die mir ein Heilpraktiker verordnet hat?

    Ja, auch diese verordneten Heilmittel sind erstattungsfähig.

  • ... zu Kinesiologischem Taping:

    Müssen Kinesiotapings verordnet sein?

    Ja, das Kinesio-Taping muss ärztlich verordnet sein und ist nur in Zusammenhang mit einer Behandlung erstattungsfähig.


    Was zählt zu Kinesiotaping?

    Folgende ärztlich verordnete kinesiologische Tapingings sind zusammen bis insgesamt 100 € jährlich erstattungsfähig:

    K-Active-Taping, Kinesio-Taping, Kinematic-Taping, Chiro-Taping, Pino-Taping, Medi-Taping, K-Taping. 

  • ... zu Arznei- und Verbandmitteln:

    Werden Leistungen für Arznei- und Verbandmittel bezahlt, wenn diese nicht vom Arzt verschrieben wurden?

    Nein, eine Erstattung erfolgt nur bei ärztlich verordneten (verschriebenen) und medizinisch notwendigen Medikamenten. Es ist egal, ob es sich hierbei um verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel handelt oder nicht.


    Sind rote Rezepte oder grüne Rezepte erstattungsfähig?

    Rote Rezepte sind Rezepte, die Kassenpatienten von Ihrem Arzt erhalten, bei denen die Krankenkasse mindestens einen Teil der Leistungen übernimmt. Müssen Sie zu diesen Rezepten eine Zuzahlung leisten, können Sie die Rechnung hierfür bei der Halleschen einreichen, damit die Zuzahlung erstattet wird. Grüne Rezepte sind Privatrezepte, welche Sie vollständig selbst bezahlen müssen. Diese erstattet die Hallesche voll - einfach das Rezept mit der Rechnung zusammen einreichen.


    Wird die Antibabypille erstattet?

    Sollte die Pille aufgrund bestimmter Gegebenheiten medizinisch notwendig sein, so ist hierfür ein Befund- und Behandlungsbericht gemeinsam mit der Rechnung einzureichen. Häufig leistet die gesetzliche Krankenkasse bei einer medizinischen Notwenigkeit für die Pille, somit fällt hier meist nur die Eigenbeteiligung an. Wird die Antibabypille lediglich zur Verhütung bezogen, wird diese nicht erstattet. Gleiches gilt für andere Verhütungsmittel.


    Erhalte ich Erstattungen auch für Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder Cremes, wenn diese ärztlich verordnet sind?

    Bei diesen Präparaten handelt es sich nicht um Arznei- oder Verbandmittel. Daher ist eine Erstattung nicht möglich.


    Muss ich das Rezept mit einreichen?

    Ja, das Rezept sollte mit eingereicht werden, damit eine Erstattung einfacher und schneller erfolgen kann, da sich dadurch Rückfragen vermeiden lassen. Ein Foto vom Rezept ist ausreichend. 

  • ... zu Heilpraktikern:

    Erhalte ich Leistungen, wenn nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder Hufeland abgerechnet wird?

    Es werden die Leistungen nach GebüH erstattet.


    Sind alle Leistungen des GebüH versichert?

    Ja, sofern eine Abrechnung des Heilpraktikers nach GebüH erfolgt.

    Tipp: Informieren Sie den Heilpraktiker, dass eine Abrechnung nach GebüH benötigt wird.


    Kann auch eine Leistung für Psychotherapie abgerechnet werden?

    Alle (außer Position 19.2) im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, einschließlich der dort genannten Heilmittel und Wegegebühren, werden erstattet, sowie vom Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmittel.


    Werden auch osteopathische Behandlungen durch einen Heilpraktiker geleistet?

    Ja, eine Erstattung für osteopathische Behandlungen, wenn diese durch einen Heilpraktiker durchgeführt und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden. Bei Osteopathen oder Chiropraktikern auch außerhalb dieses Gebührenverzeichnis. Bitte beachten Sie, dass wir keine Kostenerstattung vornehmen, wenn ein Arzt osteopathische oder chiropraktische Behandlungen durchführt und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet. 

  • ... zu Osteopathie:

    Sind osteopathische Behandlungen, welche nicht vom Heilpraktiker durchgeführt werden, erstattungsfähig?

    Ja, Behandlungen von Physiotherapeuten oder ähnliche nicht ärztliche Berufsbilder mit einer Zusatzqualifikation zum Osteopathen werden erstattet.


    Bitte beachten Sie, dass keine Erstattung erfolgt, wenn ein Arzt eine osteopathische Behandlung durchführt und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet. Behandlungen von Ärzten werden üblicherweise durch die GKV/PKV übernommen. 

  • ... zu Chiropraktik:

    Sind chiropraktische Behandlungen erstattungsfähig?

    Ja, Behandlungen von nicht ärztlichen Chiropaktikern werden erstattet.


    Bitte beachten, dass keine Erstattung erfolgt, wenn ein Arzt eine chiropraktische Behandlung durchführt und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet. Behandlungen von Ärzten werden üblicherweise durch die GKV/PKV übernommen. 

  • ... zu Zahnbehandlungen:

    Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Zahnbehandlung?

    Die GKV bezahlt lediglich einfache Ausführungen von Zahnfüllungen (bspw. Amalgam). Für höherwertige Ausführungen von Zahnfüllungen (Kunststoff) und Inlays (bspw. Keramik) ist eine Eigenleistung notwendig. Diese können über das Gesundheitsbudget erstattet werden.

  • ... zu Zahnersatz:

    Werden kieferorthopädische Maßnahmen auch übernommen?

    Nein, kieferorthopädische Maßnahmen sind nicht mitversichert.


    Erhalte ich eine Aufbissschiene im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung? 

    Die Aufwendungen für eine Aufbissschiene sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung verwendet werden.


    Erhalte ich Leistungen für Onlays? 

    Ja, auch Leistungen für Onlays sind abgesichert. 

  • ... zu Zahnprophylaxe und Bleaching:

    Benötige ich eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)?

    Ja, eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist zwingend erforderlich.


    Welche Leistungen werden rund um das Thema Bleaching erstattet? 

    Zahnärzte können eine Rechnung mit einem pauschalen Betrag stellen, oder nach analogen Ziffern der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Beides ist erstattungsfähig. Darunter fallen auch beispielsweise Materialien.


    Bis zu welcher Höhe wird Zahnprophylaxe und Bleaching erstattet?? 

    Bis zu einer Höhe von zusammen insgesamt 100 € jährlich sind die Kosten für professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung (Bleaching) erstattungsfähig.