Krankenzusatz Zahn 



Krankenzusatz Zahn 


... ZUSÄTZLICHE ABSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE!

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Wofür brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?


Jeder wünscht sich gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln.

Um die bestmöglichen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung, Zahnreinigung, Zahnersatz, ... zu erhalten und/oder Mehrkosten aufzufangen, macht eine zusätzliche Absicherung zur bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung Sinn.

Die Eigenbeteiligung liegt ganz schnell bei - je nach Behandlung - mehreren Hundert bis ein paar Tausend Euro.


Wussten Sie, dass der gesetzliche Festzuschuss für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) durch die 2005 eingeführte Regelversorgung bei freier Arztwahl bei nur 60% liegt?

Und dieser Zuschuss beinhaltet nur reine Metallkronen und -brücken sowie Keramikverblendungen im sichtbaren Bereich.

Keinen Zuschuss zahlt die Kasse für die letzten drei Zähne im Oberkiefer und die letzten vier Zähne im Unterkiefer.

Die Höhe des Zuschusses kann sich durch regelmäßige, nachweisbare Vorsorgeuntersuchungen sowie ein lückenloses Bonusheft auf 70-75% erhöhen.

Trotzdem gilt grundsätzlich: Der Zuschuss wird nur für eine "Standardbehandlung" geleistet - nicht für höherwertigere Materialien oder Behandlungsmethoden.

LEISTUNGSBAUSTEINE

Die Zahnzusatzversicherung auf einen Blick

Die Zahnzusatzversicherung auf einen Blick

Zahnbehandlung-/prophylaxe

z.B. Kunststofffüllungen, professionelle Zahnreinigung, Aufbissschienen, ...

Zahnersatz

z.B. Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Stiftzähnen, Implantate, Inlays bzw. Onlays, keramische Verblendungen, ...

Kieferorthopädie

Leistung erfolgt bei manchen Versicherern nach medizinischer Notwendigkeit, bei manchen nur nach Unfall.

Zahnbehandlung-/

prophylaxe

z.B. Kunststofffüllungen, professionelle Zahnreinigung, Aufbissschienen, ...

Zahnersatz

z.B. Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Stiftzähnen, Implantate, Inlays bzw. Onlays, keramische Verblendungen, ...

Kieferorthopädie

Leistung erfolgt bei manchen Versicherern nach medizinischer Notwendigkeit, bei manchen nur nach Unfall.




 Häufige Fragen

  • Kann man Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auch einzeln versichern?

    Zahnbehandlung stellt den Grundbaustein dar. Dementsprechend ist dieser Bereich auch einzeln versicherbar. Die anderen Bereiche sind jeweils nur in Kombination mit Zahnbehandlung möglich oder als Komplettpaket aus allen drei Bausteinen.

  • Warum gibt es so günstige Tarife ab monatlich ca. 5 €?

    Es gibt Tarife, die anbieten im Versicherungsfall die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse pauschal zu verdoppeln. Nachteil hierbei: Wenn die Krankenkasse nichts leistet, dann leistet auch diese Zusatzversicherung nicht.

  • Was bedeuten diese "Zahnversicherung wenn´s schon zu spät ist"-Tarife?

    Diese Lösung ist nicht üblich, aber es gibt sie. Hierbei sind jedoch einige Punkte bzw. Voraussetzungen zu beachten, welche Sie dem Bedingungswerk entnehmen oder in einem Beratungsgespräch mit uns erfragen können.

  • Warum werden die Kinderpolicen teurer?

    Es ist eine so genannte "Altersstaffel" in den Tarifen hinterlegt, wodurch Beitragserhöhungen fest eingeplant sind. Das bedeutet, dass zu konkret festgelegten Lebensjahren der Beitrag erhöht wird. Dies ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Es macht grundsätlich Sinn, sich zum ca. 17. Lebensjahr mit uns in Verbindung zu setzen, um nach Alternativen zu sehen.

  • Erhalte ich ab Vertragsabschluss sofort die volle versicherte Leistung?

    Nein, es ist eine so genannte "Zahnstaffel" in den Tarifen hinterlegt.

    Das bedeutet, dass in den ersten Versicherungsjahren Höchstgrenzen festgelegt sind, die geleistet werden. Diese steigern sich jedes Jahr, sodass sie nach Ablauf einer bestimmten Jahresfrist dann alle Kosten in der vereinbarten Höhe erstattet bekommen.

    Die Zahnstaffel schützt die Versichertengemeinschaft, damit keine reinen Zweckabschlüsse getätigt werden und somit zu hohe Kosten vermieden werden.

 Was ist im Schadenfall zu beachten?

1. Heil- und Kostenplan einreichen

Wenn Maßnahmen wie z.B. Zahnersatz, Zahnspange, ... geplant sind, fragen Sie beim Zahnarzt/Kieferorthopäden nach einem Heil- und Kostenplan, welchen Sie bitte zur vorherigen Prüfung und "Freigabe" bei der Zusatzversicherung einreichen.

2. Rechnung einreichen

Wenn Sie eine Leistung vom Zahnarzt/Kieferorthopäden... in Anspruch genommen haben, erhalten Sie hierfür eine Rechnung. Diese reichen Sie bitte zur Prüfung bei der Versicherungsgesellschaft ein.

3. Bankverbindung nennen

Nennen Sie der Versicherungsgesellschaft bitte gleichzeitig auch eine Bankverbindung auf die Ihnen der ggf. versicherte Kostenanteil erstattet werden kann.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?