Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datei: AGB eboConsulting

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Finanz-und Versicherungsmakler Armin Bornschlegl, eboConsulting, Oberer Ammermühlweg 9, 93444 Bad Kötzting

 

§ 1 Gegenstand des Auftrages

1. Der Auftragnehmer wird durch den Auftraggeber mündlich oder schriftlich beauftragt, Vertragsvermittlung im Rahmen seiner Maklertätigkeit zu erbringen, die einer üblichen durch einen Versicherer bzw. Bausparkasse bzw. Bank per Courtage/Vergütung abgegoltenen Maklertätigkeit zuzuordnen ist.

 

Unter einer üblichen Maklertätigkeit ist die Eindeckung/ Beschaffung eines geeigneten Versicherungsschutzes (Ausnahme: KFZ-Versicherung) bzw. Kredites bzw. Geldanlageproduktes und diese nach den Angaben und Erfordernissen des Mandanten bewertet. Als hier eingeschlossen und mit der Courtage des Versicherers bzw. Bausparkasse bzw. Bank als abgegolten gelten auch die Vorbereitungen wie Prüfen des (Versicherungs-) Bedarf und Risikoanalyse auf Basis der Sparten-Risikoerfassungsbögen, Preis- und Leistungsvergleiche und Auskünften zu den in der Maklerverwaltung bestehenden (Versicherungs-)Verträgen, Beratung über Nebenpflichten und Obliegenheiten, Erläuterung des Produktes bzw. Versicherungsschutz bei Antragsstellung, Darlegung von Lücken und Empfehlungen zu Ergänzungen. Verhandlung mit Versicherern und Banken,Vorbereitung und Einreichung von Antragsunterlagen, Erstellung eines Beratungsprotokolls, Prüfen der Prämienrechnung, Prüfen der vom Versicherer vorgenommenen Dokumentierung, Unterstützung bei der Schadenabwicklung mit dem Versicherer.

 

2. Für Tätigkeiten, die nicht in den üblichen unter §1.1 genannten Aufgabenbereich des Maklers fallen, gelten - siehe § 4 - beigefügte Honorare/Vergütungen vereinbart.

Gesondertes Honorar wird z.B. berechnet für Sichten und Ordnen von (Versicherungs-) Unterlagen, Erläuterungen zu Inhalten von Fremdverträgen, die nicht durch o.g Makler vermittelt wurden. Vertragsveränderungen von Fremdverträgen, Erstellen eines Versicherungsstatus im Mandantenauftrag (Übersicht der versicherten Bereiche bzw. Lücken mit Ist und Soll-Status), Unternehmens- und Personalberatung ( bAV ), allgemeine Unternehmens- und Sicherheitsberatung, Analysieren und Bewerten vorhandener Risiken, Ermittlungen zur Festlegung der Versicherungssumme, reiner Preisvergleich. Angebotsdetailerstellung ohne courtagefähige Vertragsvermittlung. Allgemeine Beratung mit Informationsaustausch/ -weitergabe. Beschaffung von Informationen, Daten, allgemeine Unterlagen, Beitragsrechnungen und Policenkopien -auch von Bestandsverträgen - die dem Makler nicht vorliegen oder aufgrund fehlerhafter oder mangelnder Angaben durch den Auftraggeber, bzw., durchgängige aktive Betreuung bei Schadenabwicklung bis Schadenschlussmitteilung des Versicherers, Überprüfung einer Leistungsabrechnung. KFZ-Neuverträge und Tarifänderungen bzw. Umdeckungen werden jeweils pauschal mit 21,50 € berechnet.

 

§ 2 Zeitliche und formelle Abwicklung

Der Auftraggeber schildert im Gespräch oder per Fax bzw. e-mail, welche Leistungen Er/Sie vom Autragnehmer erwartet bzw. für welchen Vorgang eine Lösung gesucht wird.

2.Der Auftraggeber erhält auf Wunsch sämtlichen Schriftverkehr und Anfrageergebnisse für seine Unterlagen. Die Leistungen und Angebote/Lösungen werden vom Auftragnehmer - wenn gewünscht - umfangreich mit dem Auftraggeber besprochen und hier auch - wenn gewünscht - eine fachliche Empfehlung zur Orientierung abgegeben.

3.Die zeitliche Abfolge ist in Abhängigkeit von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Versicherungsgesellschaft/Produktgeber/Behörde bzw bei medizinischen Anfragen bei behandelnden Ärzten variabel. Eine besondere Frist zum spätesten Zeitpunkt der Leistungserbringung wird individuell bei „Nebenabreden/Besondere Vereinbarungen“ vermerkt. 4. Da „die kostengünstigste Lösung“ nahezu unmöglich ist, wird die Suche nach einer Lösung mit einem guten „Preis-Leisungsverhältnis“ bzgl Preis/Beitrag, Leistung, Service bzw Qualität vereinbart. 5.Der Auftragnehmer verpflichtet sich bzw. ist berechtigt, zeitig bei einem Kenntnisstand, dass ggf. keine bzw. keine sinnvolle Lösung angeboten werden kann, dies dem Auftraggeber mitzuteilen und den Auftrag mit Übergabe der bis dahin gesammelten Unterlagen und Informationen zu beenden und abzuschließen. 6.Leistungen einer Steuer- bzw. Rechtsberatung nach RDG werden nicht erbracht. 7. Der Auftragnehmer führt die Leistung in eigener Verantwortung aus. Arbeitszeit und Arbeitsort werden vom Auftragnehmer bestimmt. Weisungen werden dem Auftragnehmer nicht erteilt. Der Auftragnehmer ist frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden, sofern hier kein inhaltlicher Widerspruch zu diesem Auftrag besteht.

 

§ 3 Auftragsbeginn und Auftragsende

Für Vermittlungsaufträge nach § 1.1 gilt die Regelung im Maklervertrag. Für Aufträge nach § 1.2. gilt der Auftrag in schriftlicher und mündlicher Form (mit Auftragsbesätigung) als erteilt und endet ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Vorlage der Leistung nach § 2. Dies ist auch der Fall, falls aufgrund aktueller Rahmenbedingungen bzw. Risikoumstände vom Auftragnehmer keine Lösung angeboten werden kann. Die Auftragsumsetzung soll aufgrund des jeweiligen aktuellen Bedarf sofort erfolgen. Somit das Widerrufsrecht nach § 671BGB ausgeschlossen.

 

§ 4 Vergütung/Kosten

Als vereinbart gelten – je nach Auftrag – folgende Vergütungen:
1. Angebotserstellung Privathaushalt: Für eine Angebotserstellung in den Bereichen private Sachversicherungen (z.B. Gebäude, Hausrat, Glas, Haftpflicht, Rechtsschutz, KFZ) bzw. Personenversicherungen (z.B. Kranken-, Berufsunfähigkeit-, Schwere Krankheit-, Unfall-, Todesfall-, Rentenversicherung) nach Angaben des Auftraggebers wird eine Pauschale von je 21,50 Euro veranschlagt. Eine konkrete Ausarbeitung, abhängig von individuellen Risikofaktoren wie z.B Gesundheit, Alter, Beruf, Risikoort, Betriebsart, Vorschäden... erfolgt nach § 4 Abs.3 Verwaltung/allgemeine Dienstleistung. Für eine Angebotserstellung für Kapitalanlagen bzw. Finanzierungen werden 42.- Euro je Stunde berechnet. Eine Rechnungsstellung entfällt jeweils - außer bei KFZ-, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Ergebnisvorlage ein Maklerauftrag zur Eindeckung durch den Auftraggeber erteilt wird.

2. Angebotserstellung Gewerbe/Freiberufler: Für den Bereich der gewerblichen/freiberuflichen Risiken (z.B Betriebshaftpflicht-, Sach- und Sachinhaltsversicherung, bAV, bKV) bzw. Kapitalanlagen bzw. Finanzierungen werden 42.- Euro je Stunde für Verwaltungstätigkeiten, 84.- Euro je Stunde für notwendige qualifizierte Maklertätigkeiten in Rechnung gestellt. Abgerechnet wird jeweils je „volle Viertelstunde“.

3.Verwaltung/allgemeine Dienstleistung: Hierunter sind Leistungen wie z.B. unter §1 Abs2 zu verstehen. Diese werden mit 42.- Euro je Stunde für Verwaltungstätigkeiten, 84.- Euro je Stunde für notwendige qualifizierte Maklertätigkeiten in Rechnung gestellt. Abgerechnet wird jeweils je „volle Viertelstunde“. Einer Zuarbeit bzw. Gesamtabwicklung durch das Partnerunternehmen als Kooperationsdienstleiter und Rechnungssteller wird zugestimmt. Die erbrachte Leistung wird von Armin Bornschlegl dem Auftraggeber gegenüber bewertet und erläutert.

4.Erstanalysen/Neumandantenanalysen: Der Arbeitsaufwand der Analyse und Erstellung von Vergleichen bzw deren Erläuterung wird pauschal in Höhe von 50% der möglichen Erstjahresprämien-Einsparung (mind. 150 Euro pauschal) veranschlagt. Die Vorlage der Analyseergebnisse unter Benennung der Anbieter erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form. Beinhaltet ist hierbei bereits die Anlage der Verträge mit entsprechend gescannt und hinterlegten Unterlagen in den Verwaltungssystemen mit direktem Zugriff durch den Auftraggeber.

5. Kosten der Rechnungsstellung durch die dvvf Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs-& Finanzdienstleistungen AG in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages (min.1,50€ je Rechnung ) sind in die Vergütungssätze eingerechnet. Fahrkosten werden allgemein nach aktuellem Km-Satz 0,30 Euro/Km im Zusammenhang mit unter § 1 genanntem Auftrag vom Auftraggeber ergänzend vergütet, ebenso Kopierkosten (0,10 €/Blatt) und Barauslagen (z.B. Grundbuchamt, Kosten der KFZ-Zulassungsstelle). Fahrzeiten zu Gesprächen werden hälftig dem unter § 4 Abs. 1-3 genannten Vergütungssätzen abgerechnet. Der Honorarbetrag versteht sich als Brutto=Netto (nach § 19 Abs.1 UStG umsatzsteuerfrei).

 

§ 5 Fälligkeit des Honorares Der Auftragnehmer hat seine Leistung mit Übergabe/Zustellung der Unterlagen ( z.B allgem. Schriftverkehr, Lösungen/Lösungsansätze) bzw. erfolgter Beratung/Information an den Auftraggeber erbracht und wird ermächtigt, das Honorar von dem bekannten Erstkonto des erteilten SEPA-Mandat aus dem Maklervertrag einzuziehen. Die Kosten von Lastschriftrückläufern trägt der Auftraggeber. Alternativ erfolgt eine Rechnungsstellung. Das Honorar bei Rechnungsstellung ist mit dem Datum der Rechnungszustellung fällig.

 

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Auftrag auf Anforderung durch den Auftragnehmer die zur Beschaffung einer Lösung notwendigen Unterlagen bzw auftragsrelevanten Informationen zur Verfügung zeitnah zu stellen. Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht innerhalb von 7 Tagen nach, so gilt automatisch die Leistung durch den Auftragnehmer erbracht.

 

§ 7 Klarstellung zur Auftragserteilung und Auftragsvergabe Auftraggeber und Auftragsnehmer sind sich darüber einig, dass mit diesem Auftrag der Versicherungsmakler bis zur schriftlichen Mandatserteilung bzw. Erteilung eines Eindeckungsauftrages durch den Auftraggeber an den Makler keinerlei Pflichten zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes eingehen. Der Versicherungsmakler übernimmt die gesetzliche Haftung zu fehlerhaftem oder lückenhaftem Versicherungsschutz erst ab der Beauftragung als Versicherungsmakler mit Vollmandat.

 

§ 8 Haftung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber umfassend und objektiv beraten. Eine objektive Beratung setzt jedoch voraus, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer wahrheitsgemäß und vollständig über die relevanten Fakten Auskunft erteilt. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich insoweit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

§ 9 Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Beratung zur Kenntnis gelangten Mitteilungen, Daten und Informationen streng vertraulich zu behandeln.

 

§ 10 Datenschutz Eine optimale Auswertung der Daten des Auftraggebers ist nur durch den Einsatz von EDV möglich. Der Auftraggeber erklärt sich deshalb mit der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten einverstanden, die ausschließlich für die Zwecke der vertraglichen Leistung § 1 verwendet werden. Dies gilt auch für Angaben, die durch Bevollmächtigte des Auftraggebers erfolgen.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ungültig sein, wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Ungültige Vertragsbestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelungen am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei ungültigen Vertragsbestimmungen oder Vertragslücken entsprechende Ersatzregelungen zu vereinbaren.

 

§ 12 Rechtsauswahl

Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 13 Vereinbarung Kommunikation Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer ihm zu allen Bereichen im Zusammenhang zu o.g. Auftrag § 1 Unterlagen und Informationen per Telefon, Telefax oder e-mail zukommen lässt bzw. in Kontakt treten darf.

 

§ 14 Infopflicht nach § 11 (VersVermV)

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34 d Abs.1 GewO, erteilt durch die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Platz 2, 80333 München.

Finanzmakler mit Erlaubnis nach §34 c Abs.1 GewO, erteilt durch das Landratsamt Cham, Rachelstraße 6, 93413 Cham.

Die Registernummer lautet: D-Z6LW-G9CXZ-24. Die Gläubiger-ID im SEPA-Lastschriftverfahren lautet: DE42ZZZ00000758044

 

Stand: 01.03.2016

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